Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Man muss unterscheiden zwischen dem Hausrecht und dem Recht auf Betreten des Zimmers/der Räume.
Hausrecht bedeutet, dass der Vermieter bzw. dessen Beauftragter über das Haus an sich verfügen kann, z.B. jemandem Hausverbot erteilen.
Das ist aber etwas anderes wie das Betreten der einzelnen Zimmer oder Gemeinschaftsräume der Studenten.
Hier gilt die Regelung, dass der Mieter gemäß dem Mietvertrag verpflichtet ist, werktäglich nach Vorankündigung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dem Vermieter oder seinen Beauftragten den Zugang zu den Mieträumen zu ermöglichen oder zu dulden.
Demnach muss sich der Hausmeister vorher ankündigen und darf an Werktagen die Räume (alle) betreten.
Man könnte noch diskutieren, ob diese Regelung rechtmäßig ist. Dies halte ich aber im Falle eines Studentenwohnheims für rechtmäßig. Klar muss aber sein, dass der Hausmeister wohl einen Grund nennen muss für das Betreten.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Man muss unterscheiden zwischen dem Hausrecht und dem Recht auf Betreten des Zimmers/der Räume.
Hausrecht bedeutet, dass der Vermieter bzw. dessen Beauftragter über das Haus an sich verfügen kann, z.B. jemandem Hausverbot erteilen.
Das ist aber etwas anderes wie das Betreten der einzelnen Zimmer oder Gemeinschaftsräume der Studenten.
Hier gilt die Regelung, dass der Mieter gemäß dem Mietvertrag verpflichtet ist, werktäglich nach Vorankündigung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dem Vermieter oder seinen Beauftragten den Zugang zu den Mieträumen zu ermöglichen oder zu dulden.
Demnach muss sich der Hausmeister vorher ankündigen und darf an Werktagen die Räume (alle) betreten.
Man könnte noch diskutieren, ob diese Regelung rechtmäßig ist. Dies halte ich aber im Falle eines Studentenwohnheims für rechtmäßig. Klar muss aber sein, dass der Hausmeister wohl einen Grund nennen muss für das Betreten.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
8. Juli 2020 | 14:17
Ohne Vorherige schriftliche Vorankündigung oder Gefahr darf er das Schlafzimmer betreten?
schriftliche Vorankündigung erfolgt meines Erachtens 24 Stunden vorher.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Juli 2020 | 14:25
Eine feste zeitliche Grenze für eine Vorankündigung gibt es nicht, auch kein Erfordernis, dass das schriftlich sein muss.
Es muss verhältnismäßig sein im Einzelfall. Es muss auch davon auszugehen sein, dass der Mieter rechtzeitig Kenntnis nehmen kann.