Welpenkäufer will den Hund nach 3 Tagen zugeben, da er überfordert ist. Rechtmäßig?

| 23. September 2013 18:45 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo ,
Ein Welpenverkäufer hat am 11.9.13 eine Anzahlung von 300 € getätigt für einen Welpen, diese Anzahlung erfolgte ohne Vertrag. Am 20.9.13 erfolgte die Übergabe des Hundes, wo auch die Unterzeichnung des Kaufvertrages stattfand.
In dem Kaufvertrag steht unter anderem :
Rücktrittsrecht des Verkäufers:
Bei Reservation kann der Käufer innerhalb 7 Tagen mittels eingeschriebenen Brief vom Kaufvertrag zurücktreteten.
Tritt der Käufer später zurück, so verfällt die Anzahlung

Unter anderem steht:
Der Käufer ist verpflichtet, einen offensichtlichen Mangel des Hundes innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Übergabe der Sache, dem Verkäufer gegenüber schriftlich
zu rügen.

Nun geht es darum, das der Käufer sich gerade gemeldet hat und den Hund zurück geben möchte, da er sich überfordert fühlt und ihm jetzt bewußt wurde, was für eine Verantwortung er plötzlich hat und mit dieser Situation nicht klar kommt.

Meine Frage ist: Der Hund kommt selbstverständlich wieder zu mir zurück, aber muß ich dem Käufer die komplette Verkaufssumme zurück erstatten ?
Mit freundlichen Grüßen R.B.

Einsatz editiert am 23.09.2013 18:54:03
23. September 2013 | 19:18

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich kann der Käufer aus den von ihm genannten Gründen nicht vom Kauf zurücktreten. Ein Mangel des Hundes scheint ja nicht vorzuliegen.

Ein Rücktrittsrecht könnte sich also lediglich aus dem Kaufvertrag ergeben. Hier ist die Frage, ob die von Ihnen zitierte Passage aus dem Kaufvertrag („Tritt der Käufer später zurück, so verfällt die Anzahlung") sich nur auf den Zeitraum zwischen Reservierung und Übergabe des Hundes bezieht oder dem Käufer auch nach Übergabe noch ein Rücktrittsrecht zustehen sollte. Da hier scheinbar keinerlei weitere zeitliche Begrenzung eingebaut wurde, gehe ich davon aus, dass die Klausel sich nur auf den Zeitraum bis zur Übergabe beziehen sollte (ansonsten hätte der Käufer ja beispielsweise auch nach 5 Jahren noch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten, was wohl ersichtlich nicht gewollt war). Dementsprechend verweist die Klausel auch nur auf die Anzahlung, nicht aber auf den Kaufpreis.

Sie sind daher eigentlich nicht verpflichtet, den Hund zurückzunehmen. Sie können aber mit dem Käufer vereinbaren, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird und er den Hund zurückbringen darf. Im Rahmen dieser Vereinbarung können Sie mit dem Käufer auch aushandeln, dass Sie einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung für Aufwand und ggf. entgangenen Gewinn einbehalten.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 23. September 2013 | 19:36

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