18. Februar 2025
|
16:32
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In dem von Ihnen geschilderten Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die überprüft werden sollten. Hier sind die relevanten Fachgebiete und die möglichen rechtlichen Schritte:
- Fachgebiete
Vertragsrecht:
Da es um die Überprüfung eines Vertragsverhältnisses geht, ist das allgemeine Vertragsrecht relevant. Ein Fachanwalt dafür - Vertragsrecht - gibt es nicht, aber jeder auf dem Gebiet des Zivilrechts tätige Anwalt kann prüfen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
Fachanwalt für Medizinrecht :
Da es um ein psychologisches Gutachten geht, könnte auch ein Fachanwalt im Medizinrecht hilfreich sein. Diese Fachanwälte haben Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung von Gutachten und den Anforderungen an deren Erstellung.
Verbraucherschutzrecht:
Da es sich um eine Dienstleistung handelt, die über das Internet beauftragt wurde, könnten auch Aspekte des Verbraucherschutzrechts relevant sein, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Mögliche rechtliche Schritte
- Überprüfung der Vertragsbedingungen:
Es sollte geprüft werden, ob die Vertragsbedingungen klar und verständlich waren und ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Insbesondere ist zu klären, ob die Höhe der geforderten Zahlungen gerechtfertigt ist.
- Widerruf
Bei einem Fernabsatzvertrag wie hier, könnte es in Betracht kommen, allerdings dieses bei Dienstleistungen wie ein Gutachten grundsätzlich nicht, aber das müsste man im Einzelfall genauer prüfen
- Anfechtung des Vertrags:
Wenn Ihre Enkelin der Meinung ist, dass sie über wesentliche Vertragsinhalte getäuscht wurde, könnte eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen.
- Rückforderung von Zahlungen:
Sollte der Vertrag unwirksam sein oder die Leistung nicht wie vereinbart erbracht worden sein, könnte Ihre Enkelin Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen haben.
Beschwerde bei der zuständigen Kammer:
Wenn der "Psycho-Doc" Mitglied einer Kammer ist (z.B. Psychotherapeutenkammer oder Ärztekammer), könnte eine Beschwerde eingereicht werden, um das Verhalten des Dienstleisters überprüfen zu lassen.
Prüfung der Gutachtenqualität:
Ein weiterer Schritt könnte die Überprüfung der Qualität und der inhaltlichen Richtigkeit des Gutachtens durch einen unabhängigen Experten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg