Welche Rechte und Pflichten haben Taufpaten?

13. März 2007 08:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen unsere Tochter 2 1/2 taufen lassen (ev). Taufpaten sollen meine Schwester und eine Freundin sein.

Meine Freundin hat behauptet, dass wenn mein Mann und ich sterben und unsere Tochter noch minderjährig ist, sie automatisch einen Anspruch/ bzw. das Sorgerecht für unsere Tochter bekommt. Auch wenn sie in keinem Verwandschaftlichen Verhältnis zu uns oder unserer Tochter steht. Sie kümmert sich zwar ab und zu und bringt ihr ein paar Geschenke mit aber mehr auch nicht. Sie hat nicht so eine enge Bindung zu Ihr das ich sagen würde, das ich wolle das meine Tochter nach unserem Tod komplett bei Ihr bleiben soll. Wir haben unsere Freundin zwar gerne, aber wollen trotzdem das unsere Tochter innerhalb der Familie bzw. zu meinen Eltern oder einer sehr nahstehenden Person zu gesprochen wird, der sie vertraut und bei der sie sich wohl fühlt.

Hierzu unsere Fragen:

Was passiert mit unserer Tochter wenn meine Mann und ich sterben und sie noch minderjährig ist? Mit und ohne Testament?

Hat meine Freundin als Taufpate automatisch Anspruch oder das Sorgerecht für unsere Tochter? Hat unsere Familie überhaupt noch Anspruch darauf, sie noch zu Gesicht zubekommen?

Wer hat nach dem Gesetz Anspruch auf unsere Tochter? Die nächst oder nachstehensten Personen die in einem Verwandschaftsverhältnis zu ihr stehen? Wie z.b meine Eltern zu denen sie ein sehr enges Verhältnis hat und bei denen sie auch oft ist.

Welche Aufgaben haben Taufpaten?

Sollten wir ein Testament machen, damit unsere Tochter nicht ins Heim kommt?

Hoffentlich können sie meine Frage beantworten! Wir wollen nur das beste für unsere Tochter.

Im voraus schon vielen Dank und mfg
13. März 2007 | 09:01

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


Ihre Freundin hat Unrecht und insoweit kann ich Sie beruhigen. Ihre Tochter würde nicht automatisch zu den Taufparten kommen; diese bekommen auch nicht automatisch das Sorgerecht. Rechtliche Aufgaben haben die Taufpaten nicht.

Im Falle des Todes der Eltern würde das Vormundschaftsgericht dann im Interesse des Kindeswohl darüber entscheiden, wo das Kind künftig leben würde. Dabei wird das gesamte Umfeld und natürlich auch die soziale Bindung des Kindes zu Bezugpersonen beachtet werden. Dieses wären dann nach Ihrer Darstellung die Großeltern.

Ein Testament würde HIERAN nichts ändern, da insoweit das Gericht lösgelöst vom Testament entscheiden wird. Eine Verfügung kommt soweit nicht in Betracht.

Möglich und zulässig ist es aber, die gesamte Situation schriflich zu fixieren (und dieses im Testament oder als Anlage zum Testament aufzuführen), um damit dem Gericht einen Vorschlag (schon zu Lebzeiten) zu unterbreiten. Das Gericht ist zwar auch an diesem Vorschlag nicht gebunden, wird aber in der Regel diesem Vorschlag folgen, SOWEIT Belange des Kindeswohl dem nicht entgegen stehen.

Da dieser Bestimmungsvorschlag aber genau gefasst sein muss, sollten Sie dazu dann im Rahmen der Individualberatung weiteren anwaltlichen Rat suchen; selbstverständlich könnten wir dieses machen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



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