13. März 2007
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09:01
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Ihre Freundin hat Unrecht und insoweit kann ich Sie beruhigen. Ihre Tochter würde nicht automatisch zu den Taufparten kommen; diese bekommen auch nicht automatisch das Sorgerecht. Rechtliche Aufgaben haben die Taufpaten nicht.
Im Falle des Todes der Eltern würde das Vormundschaftsgericht dann im Interesse des Kindeswohl darüber entscheiden, wo das Kind künftig leben würde. Dabei wird das gesamte Umfeld und natürlich auch die soziale Bindung des Kindes zu Bezugpersonen beachtet werden. Dieses wären dann nach Ihrer Darstellung die Großeltern.
Ein Testament würde HIERAN nichts ändern, da insoweit das Gericht lösgelöst vom Testament entscheiden wird. Eine Verfügung kommt soweit nicht in Betracht.
Möglich und zulässig ist es aber, die gesamte Situation schriflich zu fixieren (und dieses im Testament oder als Anlage zum Testament aufzuführen), um damit dem Gericht einen Vorschlag (schon zu Lebzeiten) zu unterbreiten. Das Gericht ist zwar auch an diesem Vorschlag nicht gebunden, wird aber in der Regel diesem Vorschlag folgen, SOWEIT Belange des Kindeswohl dem nicht entgegen stehen.
Da dieser Bestimmungsvorschlag aber genau gefasst sein muss, sollten Sie dazu dann im Rahmen der Individualberatung weiteren anwaltlichen Rat suchen; selbstverständlich könnten wir dieses machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle