Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
da Portugal eine allgemeinverpflichtende gesetzliche Krankenversicherung hat, müssen Sie dort nur mindestens ein Jahr leben, bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, um in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB V). Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt in diesem Fall nicht (§ 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V)
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
da Portugal eine allgemeinverpflichtende gesetzliche Krankenversicherung hat, müssen Sie dort nur mindestens ein Jahr leben, bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, um in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB V). Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt in diesem Fall nicht (§ 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V)
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt