sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Weisen Sie die Ansprüche der Gegenseite schriftlich zurück. Am besten, Sie beauftragen einen Kollegen mit der Forderungsabwehr.
Wenn Schimmel bekannt ist, versucht der Nachbar sicherlich nur, seine Wohnung saniert zu bekommen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Hallo,
bezug nehmend auf meine vorgehende Frage habe ich noch eine Frage.
Heute kam die Nachbarin zu mir und erklärte mir das sie wieder Schimmel in der Wohnung haben. Sie hätte Kopfschmerzen und ihr Sohn hätte auch schon gebrochen.
Ich kann nicht sehen woher der Schimmel kommen kann. Die einzige Möglichkeit ist der Abfluss der Badewanne.
Jetzt die Frage: Kann ich deswegen Haftbar gemacht werden? Das könnte ich doch nur wenn es fahrlässig von mir verursacht wäre.
Wenn der Nachbar wieder in die Wohnung rein will, das würde ich verweigern. Verhalte ich mich dann richtig?
Ich bin außerdem im Mieterschutzverein. Könnte die mir in diesem Fall helfen bezgl. einer Rechtsberatung.
Ich gebe Ihnen Recht, ich kann kein Verschulden Ihrerseits und damit auch keine Haftung erkennen.
Wie gesagt, holen Sie vor Ort weiteren juristischen Beistand ein.