Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie haben mit Vodafone einen DSL/Telefon Vertrag geschlossen. Aus diesem Vertragsverhältnis folgt als Nebenpflicht auch mitzuteilen, warum der Anschluss nicht freigegeben wird. Hier kann ohne weiteres eine schriftliche Begründung verlangt werden. Wenn das Verschulden wirklich bei der Telekom liegt, dann könnte eine einstweilige Verfügung auch gegen diese erwirkt werden. Problem des einstweiligen Rechtsschutzes ist in diesem Zusammenhang allerdings das eine Portfreigabe im einstweiligen Verfahren eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt und daher einige Gerichte auf die (länger dauernde) Hauptsache verweisen. Allerdings hat der Antrag bei vielen Gerichten auch Erfolg (vgl. etwa Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09).
Die Telekom ist nicht berechtigt den Anschluss zu blockieren.
Ich rate zur Einschaltung eines Anwalts. Man sollte dann parallel die Telekom und Vodafone anschreiben und zur Auskunft auffordern. Notfalls kann auch die Auskunft gerichtlich durchgesetzt werden, dies ist allerdings nach meiner Erfahrung nicht nötig, weil die Auskunft erteilt wird.
Grundsätzlich wäre auch ein Schadensersatzanspruch denkbar, wobei das Problem regelmäßig ist, einen konkreten Schaden nachzuweisen. Dies können etwa Kosten eines ersatzweise unterhaltenen Anschlusses sein.
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie haben mit Vodafone einen DSL/Telefon Vertrag geschlossen. Aus diesem Vertragsverhältnis folgt als Nebenpflicht auch mitzuteilen, warum der Anschluss nicht freigegeben wird. Hier kann ohne weiteres eine schriftliche Begründung verlangt werden. Wenn das Verschulden wirklich bei der Telekom liegt, dann könnte eine einstweilige Verfügung auch gegen diese erwirkt werden. Problem des einstweiligen Rechtsschutzes ist in diesem Zusammenhang allerdings das eine Portfreigabe im einstweiligen Verfahren eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt und daher einige Gerichte auf die (länger dauernde) Hauptsache verweisen. Allerdings hat der Antrag bei vielen Gerichten auch Erfolg (vgl. etwa Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09).
Die Telekom ist nicht berechtigt den Anschluss zu blockieren.
Ich rate zur Einschaltung eines Anwalts. Man sollte dann parallel die Telekom und Vodafone anschreiben und zur Auskunft auffordern. Notfalls kann auch die Auskunft gerichtlich durchgesetzt werden, dies ist allerdings nach meiner Erfahrung nicht nötig, weil die Auskunft erteilt wird.
Grundsätzlich wäre auch ein Schadensersatzanspruch denkbar, wobei das Problem regelmäßig ist, einen konkreten Schaden nachzuweisen. Dies können etwa Kosten eines ersatzweise unterhaltenen Anschlusses sein.