23. Juni 2015
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16:43
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Verstoß ist in der Tat gegeben, jedoch ist die Abschätzung des Prozeßrisikos etwas hoch. Maßgeblicher Streitwert ist Ihr rechtliches Interesse an der Anfechtung des Beschlusses. Das aber beträgt maximal 1595 €, woraus ein Prozeßrisiko von € 1.400 resultiert.
Ich empfehle, den Anwalt nach einer Begründung für seine Kostenabschätzung zu fragen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt