WEG Einzelabrechnung/Jahresrechnung

| 6. Mai 2020 02:21 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren,

im August letzten Jahres habe ich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien gekauft. Die Eigentumsumschreibung und der Grundbuch Eintrag fanden im September letzten Jahres statt.

Dieses Jahr im März habe ich eine Einzelabrechnung bzw. Jahres Abrechnung von unserem Verwalter bekommen.

Auf dieser Jahresabrechnung stand das von dem Rechnungszeitraum von insgesamt 365 Tagen 122 Tage auf mich fallen.

Demnach wurden alle Abrechnungen für mich nur Anteilig berechnet.

Im November letzten Jahres fand eine größere Instandhaltungsmaßnahme statt die komplett den Rücklagen entnommen worden ist.

Auch diese Entnahme wurde mir nur anteilig auf 122 Tage ausgewiesen.

Da die Zahlen an sich (berechnet auf die 122Tage) richtig waren habe ich die Rechnung für in Ordnung gehalten.

Deshalb wurde der Rechnung bei der Jahresversammlung zugestimmt.

Meine Steuerberater teilte mir letzte Woche mit das er die Rechnung für nicht korrekt haltet, da ich eigentlich eine Gesamtrechnung (365/365) hätte sollen. Das ich und der letzte Eigentümer eine bekommen habe sei nicht richtig. Solche Kenntnisse über die Pflichten bei Erstellung der Rechnung des Verwalters waren mir als Leihe nicht bewusst.

Außerdem wurde mir gesagt das ich durch die Anteilige (122/365) Berechnung, die Entnahme der Rücklagen nicht komplett von meinen Steuern absetzten kann. Sondern nur den Teil der auf der Rechnung zu sehen ist.

Aktuell sind wir bereits aus der Anfechtungsfrist von einem Monat zu dem Beschluss.

Auf Nachfrage beim Verwalter wurde mir lachend gesagt das er die Abrechnungen so schon immer mache und ich ruhig versuchen kann anzufechten. Aber der Monat sei bereits rum und ich habe keine Chance.


Meine Frage ist nun gibt es noch irgendwie eine sinnvolle Möglichkeit dagegen vorzugehen ? Kann man den Beschluss trotzdem noch abändern ?

Lohnt es sich überhaupt das weiter zu verflogen? Es würde sich um
ein ungefähren Betrag von 800€ Handeln.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Aussage des Steuerberaters ist richtig, aber da die Monatsfrist um ist, lässt sich der Beschluss nicht mehr erfolgreich anfechten.

Ich schlage vor, die anderen Eigentümer der Anlage darüber aufzuklären, dass der Verwalter für sein Amt ungeeignet ist und auf der nächsten Eigentümerversammlung die Abberufung dieses Verwalters zu beantragen.

Es tut mir leid, dass die Rechtslage so ungünstig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 13. Mai 2020 | 05:52

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