Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aussage des Steuerberaters ist richtig, aber da die Monatsfrist um ist, lässt sich der Beschluss nicht mehr erfolgreich anfechten.
Ich schlage vor, die anderen Eigentümer der Anlage darüber aufzuklären, dass der Verwalter für sein Amt ungeeignet ist und auf der nächsten Eigentümerversammlung die Abberufung dieses Verwalters zu beantragen.
Es tut mir leid, dass die Rechtslage so ungünstig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aussage des Steuerberaters ist richtig, aber da die Monatsfrist um ist, lässt sich der Beschluss nicht mehr erfolgreich anfechten.
Ich schlage vor, die anderen Eigentümer der Anlage darüber aufzuklären, dass der Verwalter für sein Amt ungeeignet ist und auf der nächsten Eigentümerversammlung die Abberufung dieses Verwalters zu beantragen.
Es tut mir leid, dass die Rechtslage so ungünstig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen