Vorladung §263 Strafgesetzbuch, Warenkreditbetrug (sonstiger)

8. Dezember 2011 21:01 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
vorgestern haben wir besuch von der Polizei bekommen und heute haben wir einen Brief von der polizei bekommen, da drin steht Vorladung, Anlass(Straftat/Ordnungswidrigkeit) § 263 Strafgesetzbuch, Warenkreditbetrug (sonstiger), Zweck Beschuldigtenvernehmung, Tatzeit 19.11.2010-14.12.2010.
Was ist das???? Können Sie mir dabei helfen was die Polizei damit meint. Die polizisten vorgestern meinten das sie einen Betrug vermuten.....
Womit muss ich rechnen??? wenn ich doch nicht weis was mir vorgeworfen wird und die mir dann sagen was es ist und ich weis von nichts was kann ich tun?? welche chanchen habe ich???
Können Sie mir bitte helfen bin total verzweifelt!
8. Dezember 2011 | 21:28

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

In § 263 StGB (Strafgesetzbuch) ist der Betrug geregelt.

Nach Ihrer sehr fragmentarischen Schilderung wird gegen Sie wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Die Tat (oder die Taten), also der Betrug, soll sich in der Zeit vom 19.11.2010 bis zum 14.12.2010 ereignet haben.

Die Polizei beabsichtigt, Sie wegen dieses Tatvorwurfs zu vernehmen.


2.

Auch wenn Sie nicht wissen, was gemeint sein könnte, gibt es derzeit nur eine empfehlenswerte Vorgehensweise: Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Beachten Sie, daß Sie nicht verpflichtet sind, vor der Polizei eine Aussage zu machen.

Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und, wenn die Akte vorliegt, den Vorwurf mit Ihnen besprechen. Sodann wird der Anwalt mit Ihnen das weitere Vorgehen erörtern.

Eine brauchbare Alternative zur Beauftragung eines Rechtsanwalts haben Sie nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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