3. März 2025
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09:35
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich muss Ihnen zunächst raten, der Vorladung bei der Polizei nicht nachzukommen. Sie müssen zu dem Termin auch nicht erscheinen.
Hier sollte vor irgendwelchen Angaben Akteneinsicht durch einen Anwalt genommen werden.
Durch die Akteneinsicht wird dann auch bekannt, was wo überhaupt geschrieben wurde und welche Kennzeichen verwendet wurden.
Erst dann kann mit dem Anwalt entscheiden werden, wie weiter vorzugehen ist.
In der Sache selber wird man über die IP Ihnen den Anschluss zugeordent haben von dem der Eintrag erfolgt ist.
Wer was von welchem Gerät geschrieben hat, kann man nur durch eine Auswertung des jeweiligen Geräts ermitteln.
Aber unter Umständen ist schon aus der Akte erkennbar, dass zum Beispiel nur ein Familienmitgleid in Frage kommt, weil dieses auf einer Plattform angemeldet ist.
Sie sollten daher auf jeden Fall den Termin nicht wahrnehmen. Sagen Sie diesen ab mit dem Hinweis, dass Sie einen Anwalt beauftragen werden.
Dann beauftragen Sie vor Ort einen Anwalt, der Einsicht in die Akte nehmen kann.
Nach der Akteneinsicht wird dann das weitere Vorgehn mit dem Anwalt entschieden werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
3. März 2025 | 09:38
Sehr geehrter Ratsuchender,Sie müssen Familienangehörige auch nicht belasten.
Auch das wird der Anwalt nach Akteneinsicht mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle