Vorladung als Beschuldigter Leistungsbetrug und Urkundenfälschung

27. Januar 2016 18:01 |
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Strafrecht


Zusammenfassung

Leistungsbetrug Krankenkasse

Hallo ich habe Leistungsbetrug und Urkundenfälschung (Krankenkasse) begangen, nun habe ich eine Vorladung bei der Polizei bekommen, ist es besser dort auszusagen und dort dazu zu stehen oder lieber mich gleich von einem Anwalt vertreten lassen ? Wenn ja soll ich mir einen Anwalt hier aus der Nähe nehmen oder dort wo die geschädigte Krankenkasse sitzt ? Ich bin nicht vorbestraft, was kann mich als Strafe erwarten ?
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. ist es besser dort auszusagen und dort dazu zu stehen
Auf keinen Fall
oder lieber mich gleich von einem Anwalt vertreten lassen?
ja. Denn der Anwalt nimmt die Akte zur Einsicht und wird genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Evtl. kann man auf einen fehlenden Vorsatz plädieren. Teilen Sie dem zuständigen Polizeibeamten mit (auch telefonisch möglich), dass Sie zum Termin nicht erscheinen werden und Ihr Anwalt wird eine Stellungnahme abgeben.
2. Wenn ja soll ich mir einen Anwalt hier aus der Nähe nehmen oder dort wo die geschädigte Krankenkasse sitzt?
Das ist in der Sache egal. Billiger wird es, wenn der Anwalt aus Ihrer Nähe kommt.
3. Ich bin nicht vorbestraft, was kann mich als Strafe erwarten ?
Ihr Anwalt wird sicher zunächst versuchen, die Einstellung nach § 153a StPO zu erwirken. In dem Fall zahlen Sie eine Geldauflage und bleiben nicht vorbestraft. Wenn das nicht funktioniert, dann kommt eine Geldstrafe auf Sie zu (§§263, 267 StGB), sicher keine Freiheitsstrafe. Wie hoch sie wird, kann man jetzt nicht sagen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2016 | 19:14

Wo wird ev. die Gerichtsverhandlung sein, wo ich wohne oder der Krankenkassensitz ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2016 | 21:00

Sehr geehrter Fragesteller,
die evtl. Gerichtsverhandlung wird vor dem Gericht an Ihrem Wohnort sein,
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes

(1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.

Freundliche Grüße aus München
Zelinskij

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