19. Dezember 2007
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19:29
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
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ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Eine Vereinbarung auf Honorarbasis (Stundensätze) muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Da dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist, war Ihr Anwalt verpflichtet, nach RVG abzurechnen. Ob die Rechnung insoweit richtig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich biete Ihnen jedoch gerne an, mir die Rechnung einmal zur Verfügung zu stellen.
Ich empfehle Ihnen zunächst, die Rechnung vollständig zu bezahlen, allerdings unter Vorbehalt. Dies muss insoweit deutlich erkennbar sein. Ansonsten hätten Sie die Rechnung, wie sie ist, akzeptiert. Wenn Sie unter Vorbehalt zahlen, können Sie jedoch nach einer sorgfältigen Prüfung ggf. einen Betrag zurückfordern. Sie riskieren ohne vollständigen Ausgleich darüber hinaus auch ggf. ein Mahnverfahren mit einem ggf. anschließenden Prozess. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt würden Sie jedoch erheblich Zeit gewinnen, die ein anderer Kollege ggf. zur Vorbereitung einer Klage bräuchte.
Bzgl. Ihrer Frage nach der Beweislast sieht es so aus, dass Sie beweisen müssten, dass Ihr Anwalt Sie bewusst getäuscht hat. Dadurch dass Sie sich haben "überreden lassen", ist der Tatbestand einer Täuschung nicht gegeben. Es wäre allenfalls zu klären, ob er Ihnen ggf. mitgeteilt hätte, dass dies die kostengünstigere Variante sei. Auch hierfür sind Sie beweispflichtig. Wie Sie selber sagen, hat das Gespräch unter 4 Augen stattgefunden. Sie können allenfalls Ihre eidliche Vernehmung als Beweismittel anbieten. Allerdings ist dies erfahrungsgemäß eher ein schwacher Beweis. Ihre Chancen hierfür beurteile ich insgesamt auf den 1. Blick als eher gering.
Gerne stehe ich für eine Nachfrage sowie eine genauere Prüfung der Rechnung gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie insoweit die Nachfragefunktion.
Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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