12. Februar 2015
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10:07
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Ihren Ärger und Ihren Wunsch kann ich schon nachvollziehen.
Allerdings haben Sie auch zutreffend die doch wenig nachvollziehbare Rechtsprechung bei solchen Verfahren erkannt.
Lassen Sie es auf ein Verfahren ankommen, werden Sie also mit einer Verurteilung und weitere Prozesskosten rechnen müssen.
Bei Ihnen ist das Problem, dass die Sperrung der SIM-Karte nach den Vertragsbedingungen - vorbehaltlich einer individuellen Prüfung - zu Recht erfolgt sein dürfte. Die Rechtsprechung hat zwar eine Sperrung bei einem geringen Rückstand abgelehnt. Sie führen aber selber aus, dass der Rückstand mehrere Monate betragen hat.
Weiter wurde nicht rechtzeitig gekündigt, so dass der Vertrag auch weiter läuft (Ich hoffe, Sie haben vorsorglich nochmals gekündigt).
Sie sollten aber auch die „Nichtfreischaltung" an Hand der Vertragsbestandteile prüfen lassen.
Grundsätzlich ist nach Ausgleich die Sperrung aufzuheben. Das Problem wird aber auch hier sein, dass auch später nicht fristgerecht gezahlt worden ist.
Die Sperrung dürfte zu Recht erfolgt sein. Es sei denn, die Sperrung ist ohne Ankündigung erfolgt. Dann wäre die Sperrung unverhältnismäßig gewesen und dann, aber eben auch nur dann, haben Sie ein Recht auf Zahlungsverweigerung.
Sie sollten daher den Vorgang konkret prüfen lassen, auch wenn die Aussichten zumindest nach Ihrer Darlegung nicht günstig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg