Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Nach Ihrer Schilderung entfällt eine Strafbarkeit (falls diese hier überhaupt möglich wäre) alleine aufgrund des Fehlens Ihres Vorsatzes. Auch, da die eingebaute Platine nicht zur Umgehung eines Kopierschutzes geeignet ist, entfällt eine mögliche Strafbarkeit.
Sie sollten schon jetzt Deckungsschutz bei Ihrem Rechtsschutzversicherer einholen. Sodann können Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, wenn sich der Rechteinhaber bei Ihnen meldet.
Auch eine Klarstellung gegenüber eBay könnte von Vorteil sein. Schildern Sie, dass Sie das Angebot nach Kenntnis der Sachlage sofort heraus genommen haben und dies nicht durch eBay veranlasst worden ist. Zudem sollten Sie auf die Eigenheit des Gerätes hinweisen, dass dieses nicht geeignet ist, den Kopierschutz zu umgehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Nach Ihrer Schilderung entfällt eine Strafbarkeit (falls diese hier überhaupt möglich wäre) alleine aufgrund des Fehlens Ihres Vorsatzes. Auch, da die eingebaute Platine nicht zur Umgehung eines Kopierschutzes geeignet ist, entfällt eine mögliche Strafbarkeit.
Sie sollten schon jetzt Deckungsschutz bei Ihrem Rechtsschutzversicherer einholen. Sodann können Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, wenn sich der Rechteinhaber bei Ihnen meldet.
Auch eine Klarstellung gegenüber eBay könnte von Vorteil sein. Schildern Sie, dass Sie das Angebot nach Kenntnis der Sachlage sofort heraus genommen haben und dies nicht durch eBay veranlasst worden ist. Zudem sollten Sie auf die Eigenheit des Gerätes hinweisen, dass dieses nicht geeignet ist, den Kopierschutz zu umgehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de