Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie dürfen Videos, die jemand anderes erstellt hat, weder nachahmen, verändern noch kopieren - auch keine Ausschnitte oder Dialoge. Das Video unterliegt dem Urheberrecht- ebenso Teile davon!
Daher dürfen Sie kein Video ohne Erlaubnis nachstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
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Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Es gibt aber bestimmt auch viele Videos auf YT, die sich ähneln - ist es da nicht von Mandant A schwer zu sagen, "Mandant B hat das bestimmt von mir nachgeahmt" , ohne dass das stimmt ? Wer entscheidet das dann, das Mandant B von Mandant A kopiert hat ?
Was ist denn, wenn ich in London auf der Abbey-Road über den Zebrastreifen gehe, wie damals die Beatles und stelle das auf YT ? Darf ich das dann auch nicht ?
Wenn Sie die Beatles nachstellen, so hinkt der Vergleich, da nicht alle Werke (noch) geschützt und damit gemeinfrei sind (nach Zeitablauf).
Letztendlich entscheidet der Richter in einen teuren Verfahren, ob das zulässig war, ob eine Schützungshöhe bereits errechct wurde und wer der erste war.