15. Februar 2010
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23:39
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
1. Die von Ihnen aufgeführten vier Punkte sind zutreffend und sind umzusetzen.
2. Die entsprechenden Links müssen auf jeder Seite angebracht werden.
3. Das bedeutet, daß Sie eine Kopie der Lizenz z.B. als HTML- oder als PDF-Datei auf dem Server Ihrer Homepage hinterlegen und in Ihrer Homepage verlinken müssen.
4. Ja, auch dann gilt es.
Zusätzlich ist zu beachten, daß die aus der Wikipedia übernommenen Texte entsprechend textlich abgehoben werden müssen, also beispielsweise durch Anführungszeichen, Einschübe und/oder kursive Schreibweise.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.