Verwaltung GmbH für einege Praxis Gründen

28. April 2025 17:22 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin Freiberufler als niedergelassener Arzt. Ich habe meine Praxis und ich möchte, um meine Steuern zu optimieren, eine Verwaltung GmbH, für meine Praxis gründen. Der Geschäftsführer wäre ich und ich wäre vielleicht die einzige Person, der in der GmbH tätig ist. Und diese Verwaltung GmbH, ämacht die Organisation Arbeit. Es wird auch logistische Unterstützung für die Praxis, von den Instrumenten bestellen, nachbestellen, für die Medikamente bestellen, nachbestellen. Dann werde ich meine medizinischen Geräte an die GmbH verkaufen und die GmbH vermietet mir diese Geräte weiter, dass ich monatliche Bezahlung an meine Verwaltung GmbH bezahle , um mei Steuerlast zu optimieren. Da gibt es auch, dass ich ein Auto durch die GmbH kaufe und die GmbH vermietet mich das Auto. Die Gmbh werd auch Großhandel und Kleinhandel verteilen. Das bedeutet, dass ich ein Instrument vom Großhandler kaufe, in großer Masse, und meiner Praxis in normalen Marktpreisen einzeln verkaufe. Die Frage ist, wenn ich die Geschäftsführerin der GmbH bin,trotz dass ich auch der Leiter der Praxis bin, also ich bin einfach der einzige Arzt, der da ist, ist das alles legal oder nicht? Muss man auf bestimmte Sachen achten? Was sind die Empfehlungen, wenn das möglich wäre?


Vielen Dank im Voraus
28. April 2025 | 18:45

Antwort

von


(2251)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

In Ihrem Fall planen Sie nicht die Praxis als GmbH zu führen sondern zusätzlich zur Praxis eine GmbH zu gründen, die Leistungen verschiedener an Ihre Praxis erbringt. Dazu gehören organisatorische Dienstleistungen, die Vermietung von Geräten und von Fahrzeugen.

Grundsätzlich ist Ihr Vorhaben möglich. Es bestehen allerdings gewisse Risiken was die steuerliche Anerkennung dieses Vorhabens betrifft. Dadurch kann auch der wirtschaftliche Nutzen der jetzt von Ihnen betrachteten Vorgehensweise in Frage gestellt werden. Insbesondere im Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen und eine mögliche Betriebsaufspaltung besteht das Risiko, dass Sie dadurch steuerlich nicht die gewünschte Optimierung erreichen.

Generell sollten Sie bei allen Gestaltungen berücksichtigen, dass Sie marktübliche Bedingungen einhalten. Das gilt für alle Verträge, Preise und sonstige Bedingungen. Es wird vermutlich auch sinnvoller sein nur Neuanschaffungen über die GmbH laufen zu lassen und nicht bereits vorhandene Geräte an die GmbH zu verkaufen. Auch die Zahlungsströme und Vermögensgegenstände sollten strikt getrennt vom privaten Vermögen und privaten und beruflichen Zahlungsströmen sein. Alle Vereinbarungen sollten inhaltlich und formal einem Fremdvergleich standhalten.

Insgesamt bleibt das aber risikobehaftet und sollte bezogen auf alle Einzelthemen umfassend auf die steuerlichen Folgen hin geprüft werden, damit keine unerwünschten Folgen eintreten. Es wäre wahrscheinlich vorteilhafter die Praxis selbst als GmbH zu betreiben, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Oder die sonstige Geschäftstätigkeit der GmbH jedenfalls auch für andere Praxen anzubieten bzw. Leistungen wie Fahrzeuge oder Gerate bereits steueroptimiert zu beziehen, beispielsweise über Leasing.

Zusammenfassend ist Uhr Vorhaben legal, aber es sind hohe Voraussetzungen einzuhalten, damit die steuerliche Optimierung darüber tatsächlich erreicht werden kann und wahrscheinlich ist das nicht für alle gewünschten Leistungen der GmbH möglich bzw. steuerlich vorteilhaft.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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