Vertrauensverlust: Mietvertrag vor Mietbeginn auflösbar?

| 26. Mai 2013 07:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich bin Vermieterin einer Wohnung und habe zum 01.06.2013 einen Vertrag mit einem Nachmieter abgeschlossen.

Der Nachmieter hat vom Vormieter Möbel übernommen - wohl wissend dass er diese zum Teil nicht nutzen wollte. Beim Mietvertragsgespräch, an dem auch der Vormieter anwesend war, habe ich das so verstanden: Der Nachmieter übernimmt den ganzen Plunder und entsorgt/verschenkt die Dinge, die er nicht haben möchte.

Jetzt hat der Nachmieter 1 Tag bevor der alte Mieter ausgewandert ist, verlangt, dass dieser einige Dinge entsorgt, ansonsten würde er nur die Hälfte des Betrages zahlen. Weder der Vormieter noch ich wussten vorher davon! Das war nicht so abgesprochen!

Gutmütig wie ich bin, habe ich mich deshalb bereit erklärt, diese Sachen zu entsorgen, obwohl es mich eigentlich nichts angeht, damit der Vormieter den Betrag komplett erhält.

Bei der Schlüsselübergabe, bei der sowohl der Vormieter, neuer Mieter als auch ich anwesend waren, kam dann heraus: Es ging gar nicht wirklich um die Entsorgung der Möbel. Sie wollten dem Vormieter einfach nur die Hälfte bezahlen und haben eine Begründung gesucht. Somit waren sie natürlich auch nicht glücklich mit der Lösung, dass ich die Entsorgung übernehme.

Die neuen Mieter durfte ich dabei als ganz unangenehme Zeitgenossen kennenlernen: Suchen ständig Fehler bei anderen, um ihren eigenen Profit zu ziehen, auch wenn das Ganze nur vorgeschoben ist.

Auf solche Mieter kann ich verzichten, da ist Streit wegen jeder Kleinigkeit vorprogrammiert.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Mietvertrag wegen Verlust der Vertrauensbasis vor Einzug aufzulösen? Ich wäre auch bereit, ihm den Betrag für die Möbel zu ersetzen.

(Zusatzinformation: Der Mieter wohnt noch bei den Eltern, es ist seine erste eigene Wohnung. Er würde also nicht auf der Straße sitzen. Er hat bereits 50% für die Möbel und die volle Kaution bezahlt sowie einen Teil der Schlüssel erhalten).

Vielen Dank für Ihre Antwort.
26. Mai 2013 | 08:31

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die dem Mietvertrag innewohnende Pflicht, dass jede Partei auf die Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen hat, kann im Falle ihrer Verletzung Anlass zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB geben, wenn durch die Verletzung das dem Vertragsgefüge zugrunde liegende Vertrauensverhältnis schwer erschüttert ist.

Es kommen aber nur solche Pflichten und Pflichtenverletzungen in Betracht, die vertragsbezogen sind (z.B. Täuschung über wirtschaftliche Verhältnisse). Ein Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten, die die Durchführung des Mietvertrags nicht konkret berühren, berechtigt nicht zur Kündigung.

Auch wenn ich Ihren Wunsch sehr gut nachvollziehen kann, dürfte eine wirksame Kündigung wegen Vertrauensverlust hier daher momentan nicht möglich sein. Sie könnten lediglich versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Mieter zu schließen.

Abschließend möchte ich aber noch auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gemäß § 573 BGB hinweisen (z.B. bei Eigenbedarf). Zudem ist gemäß § 573a BGB eine erleichterte Kündigung möglich, wenn Sie z.B. im selben Gebäude wohnen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2013 | 08:34

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