9. März 2006
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19:22
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht von Verträgen bzw. auf Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärungen gibt es nicht. Allenfalls wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, kommt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen in Betracht. Waren Sie aber vor Ort im nächstgelegenen ePlus-Shop und haben dort die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu.
Lediglich dann, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar sein, und Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, lässt sich aber ohne Prüfung des Vertrages kaum feststellen. Hier wird es darauf ankommen, welche Leistungen Ihnen ePlus versprochen hat - ob es sich bei der von Ihnen gewünschten Bandbreite um eine verbindliche Zusage handelt, oder hier nur das unverbindliche Leitungsmaximum angegeben wurde.
Zudem müssten die von Ihnen geschilderten Probleme von Ihrem Vertragspartner zu verantworten sein und kein Soft- oder Hardware-Problem auf Ihrer Seite vorliegen. Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob Sie z.B. mit dem Notebook via UMTS-Karte ins Netz wollen, oder dies über Bluetooth-Handy mit dem PC geschehen soll. Es gibt dort ja viele Möglichkeiten - und viele Fehlerquellen. Im Streitfall müssten aber konkret nachweisen, daß es sich eindeutig um ein Problem der Gegenseite handelt.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, dem Sie Ihren Vertrag zur Prüfung vorlegen und schildern, welcher Art Ihre Probleme konkret sind, um dann zu sehen, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen Nichterfüllung zusteht.
Aus der Ferne lässt sich dies leider nicht beurteilen, sondern nur die rechtlichen Möglichkeiten, wie geschildert, aufzeigen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht