Sehr geehrte(r) Fragender,
prinzipiell steht Ihnen das Widerrufsrecht zu, wenn Sie den Vertrag über Telefon, Online oder durch unerwarteten Besuch des Kundenberaters abgeschlossen haben. Wurden sie nicht belehrt, gilt die Jahresfrist.
Dies vorweggeschickt.
Nun zu Ihren Fragen:
"Müssen wir den Vertrag 24 Monate erfüllen?"
Prinzipiell nur, wenn Sie auch die Leistung erhalten, es steht Ihnen ggf. ein Kündigungsrecht wegen Nichterfüllung zu oder aber das Widerrufsrecht (s.o.)
"Wir konnten jetzt 4 Monate das vertraglich im Paket angepriesene DSL nicht nutzen, und nur wegen dieser Flatrate wurde der neue Vertrag abgeschlossen. Das war dem Kundenberater bekannt. Müssen wir es hinnehmen das wir für seine Fehler haften müssen?"
Natürlich nicht, Ihnen steht auch ein Schadensersatzanspruch zu (Erstattung der Grundgebühr, Onlinekosten, da Flat nicht funktionierte)
"Können wir korrekte Rechnungen verlangen oder sind Kunden auf die Gutmütigkeit des Anbieters angewiesen."
Sie haben einen Anspruch auf eine detaillierte Rechnung, ich würde hier der Gesellschaft schriftlich eine Frist setzen.
Ich würde mit dem Unternehmen nur noch schriftlich kommunizieren, da die Call-Center meist nicht den gewünschten Erfolg bringen!
Wenn Sie nun DSL nutzen können, würde ich den Schadensersatzanspruch geltend machen und noch einmal bezüglich der Rechnung eine Frist setzen.
Gerne vertrete ich Sie in diesem Fall, falls Bedarf besteht.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
prinzipiell steht Ihnen das Widerrufsrecht zu, wenn Sie den Vertrag über Telefon, Online oder durch unerwarteten Besuch des Kundenberaters abgeschlossen haben. Wurden sie nicht belehrt, gilt die Jahresfrist.
Dies vorweggeschickt.
Nun zu Ihren Fragen:
"Müssen wir den Vertrag 24 Monate erfüllen?"
Prinzipiell nur, wenn Sie auch die Leistung erhalten, es steht Ihnen ggf. ein Kündigungsrecht wegen Nichterfüllung zu oder aber das Widerrufsrecht (s.o.)
"Wir konnten jetzt 4 Monate das vertraglich im Paket angepriesene DSL nicht nutzen, und nur wegen dieser Flatrate wurde der neue Vertrag abgeschlossen. Das war dem Kundenberater bekannt. Müssen wir es hinnehmen das wir für seine Fehler haften müssen?"
Natürlich nicht, Ihnen steht auch ein Schadensersatzanspruch zu (Erstattung der Grundgebühr, Onlinekosten, da Flat nicht funktionierte)
"Können wir korrekte Rechnungen verlangen oder sind Kunden auf die Gutmütigkeit des Anbieters angewiesen."
Sie haben einen Anspruch auf eine detaillierte Rechnung, ich würde hier der Gesellschaft schriftlich eine Frist setzen.
Ich würde mit dem Unternehmen nur noch schriftlich kommunizieren, da die Call-Center meist nicht den gewünschten Erfolg bringen!
Wenn Sie nun DSL nutzen können, würde ich den Schadensersatzanspruch geltend machen und noch einmal bezüglich der Rechnung eine Frist setzen.
Gerne vertrete ich Sie in diesem Fall, falls Bedarf besteht.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter