23. Juni 2011
|
16:00
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das ist auch nicht rechtmäßig. Wenn zwischen dem schriftlichen Vertrag und den mündlichen Konditionen Unterschiede bestehen, sind Sie keinesfalls verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben. Auch ist dann kein Vertrag zustande gekommen.
D.h., Sie müssen die Vorauszahlung nicht bezahlen. Sie sollten dem Manager umgehend mitteilen, dass Sie die Rechnung zurückweisen würden und aufgrund der Unterschiede zwischen mündlich besprochenen Konditionen und schriftlichem Vertragsentwurf kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
23. Juni 2011 | 20:19
Sehr geehrter Herr Weber,
wenn die Gegenseite sich nun weigert den Vertrag zurückzunehmen, wie soll ich dann vorgehen?
Die Rechnung einfach ignorieren?
Brauche dringenst Hilfe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23. Juni 2011 | 21:22
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten die Rechnung nicht ignorieren, sondern die Gegenseite darauf hinweisen, dass Sie die Rechnung aus den oben genannten Gründen nicht akzeptieren können.
Auch sollten Sie die Gegenseite auf die vorherigen Verhandlungen hinweisen und sie (die Gegenseite) auffordern, den Vertrag zurückzunehmen oder entsprechend abzuändern.
Wenn die Gegenseite hartnäckig bleibt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt