5. Dezember 2016
|
18:05
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Spiegelbildlich zu den Belastungsanzeigen dürften Ihnen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Verschuldens bei Vertragsanbahnung zustehen. Diese können auch gerichtlich geltend gemacht werden, was angesichts des Umstands, dass B die Forderung offenbar anerkannt hat, schnell möglich sein dürfte. Wie sinnhaft dies ist, kann im Rahmen dieser Plattform nicht abschließend beurteilt werden, da mir z.B. nicht bekannt ist, wo B ihren Sitz hat (Inland/Ausland) und wie es um die Zahlungsfähigkeit B´s gestellt ist, denn es sollte vermieden werden, über die Prozesskosten weiteres „gutes Geld" zu investieren, um feststellen zu müssen, dass B etwa insolvent ist.
Ich rate Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt