Vertrag oder AGB

26. Dezember 2023 19:15 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


21:59
Sehr geehrte/r RA/in,

ich gründe ein Kleingewerbe.
Folgende Dienstleistungen biete ich online / per Mail / postalisch an:

Ein spezielles Angebot „Hygieneberatung per Mail" für jedermann und Unternehmen:

• Dies beinhaltet eine Fragestellung über ein Problem einer Nachfrage oder Klärung eines Nichtwissens im Bereich der „Hygiene und Desinfektion"

Für Privatpersonen/ Unternehmen:
- Einfache Fragestellung
- Komplexere Fragestellung

Sonstige Leistungen für Unternehmen, Gastronomie, medizinischen Einrichtungen u.v.m oder auf Anfrage evtl. auch für Privatpersonen:
- Überarbeitung und Aktualisierung von Hygieneplänen

- Überarbeitung oder Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen


- Erstellung, Überarbeitung und Prüfung von HACCP-Konzepten im Gastronomiebereich

- Allgemeine Beratung, Erstellung oder Überarbeitung von Hygiene-Konzepten, auch außerhalb regulärer Hygienepläne und Richtlinien

- Beratung über Desinfektion-/ smaßnahmen (bspw. Wahl des Desinfektionsmittels, Anmischung, Ablauf ect.)

- Schulungen via Teams in den Bereichen:

I. Folgebelehrung §§42, 43 IfSG im Lebensmittelbereich
II. Haut- und Händehygiene
III. Hygiene für Pflege
IV. Hygiene für Podologen
V. Hygiene in Kindereinrichtungen
VI. Hygiene im Rettungsdienst
VII. Spezielle Krankheitserreger
VIII. Grundlagen der Reinigung

Sind hier nun AGBs oder ein Vertrag oder beides am besten?
Kann man ein Widerrufsrecht ausschließen?

Vielen Dank und beste Grüße.
26. Dezember 2023 | 19:51

Antwort

von


(84)
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 06861 9932577
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Robert-Kill-__l108664.html
E-Mail: Info@rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de
Sehr geehrter Fragesteller


Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Ihre Frage beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind in Ihrem Fall empfehlenswert. Sie dienen dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Geschäftsbeziehung mit Ihren Kunden zu regeln. Sie können darin beispielsweise Regelungen zur Vertragsdauer, zur Bezahlung, zur Haftung und zu vielen anderen Aspekten treffen. AGBs sind jedoch nicht zwingend notwendig. Es können auch ausschließlich vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden.

2. Ein Vertrag ist in jedem Fall notwendig, da Sie eine Dienstleistung erbringen. Der Vertrag regelt die konkreten Leistungen, die Sie erbringen, und die Gegenleistung, die Sie dafür erhalten. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Bei komplexeren Leistungen ist es jedoch empfehlenswert, den Vertrag schriftlich zu schließen.

3. Ein Widerrufsrecht kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Nach § 355 BGB steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Dieses Recht kann nicht durch AGBs oder einen Vertrag ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. So besteht beispielsweise kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 26. Dezember 2023 | 21:44

Sehr geehrter RA Kill,

vielen Dank für die Bearbeitung und Beantwortung auch an einem Feiertag.

Was würde es im Einzelnen kosten, wenn ich durch Sie einen auf mich abgestimmes Vertragsmuster für o.g. Dienstleistungen und die dazugehörigen AGBs erstellen lassen würde?

Stellen Sie mir gerne hier ein Angebot rein, per Direktanfrage.

Besten Dank und freundliche Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Dezember 2023 | 21:59

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Die Erstellung von individuellen AGB und einem Vertragsmuster ist eine sehr individuelle Leistung, die stark von den genauen Anforderungen und dem Umfang der zu regelnden Sachverhalte abhängig ist. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keinen pauschalen Preis nennen.
In der Regel bewegen sich die Kosten für die Erstellung von AGB und einem Vertragsmuster jedoch in einem Rahmen von 500 bis 1500 Euro, je nach Komplexität und Umfang. Dies ist jedoch nur ein grober Richtwert und kann in Ihrem individuellen Fall abweichen.

Da eine enge Zusammenarbeit hilfreich ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren

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