Sehr geehrter Rechtsssuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Angaben, soweit als richtig und vollständig unterstellt, sprechen dafür, dass Sie einen Vertrag mit der aufschiebenden Bedingung der Finanzierung geschlossen haben.
Ein solcher Vertrag wird unter einer Bedingung geschlossen und wird nur nach Bedingseintritt wirksam. Bis Bedingungseintritt ist er schwebend unwirksam. Tritt die Bedingung nicht ein, wird ein solcher Vertrag wirkungslos.
Um jedoch in Ihrem Fall rechtlich sicher beurteilen zu können, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen worden ist, ist eine Prüfung des Originalvertrages unbedingt erforderlich.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie einen Anwalt aufsuchen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver R. Klein
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Angaben, soweit als richtig und vollständig unterstellt, sprechen dafür, dass Sie einen Vertrag mit der aufschiebenden Bedingung der Finanzierung geschlossen haben.
Ein solcher Vertrag wird unter einer Bedingung geschlossen und wird nur nach Bedingseintritt wirksam. Bis Bedingungseintritt ist er schwebend unwirksam. Tritt die Bedingung nicht ein, wird ein solcher Vertrag wirkungslos.
Um jedoch in Ihrem Fall rechtlich sicher beurteilen zu können, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen worden ist, ist eine Prüfung des Originalvertrages unbedingt erforderlich.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie einen Anwalt aufsuchen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver R. Klein
Rechtsanwalt