25. Dezember 2023
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12:44
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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an ein solches Versprechen müssen Sie sich nicht halten, da Sie niemand zu derartigen Schritten zwingen kann.
Wenn der Gutachter im Fall Ihrer Weigerung das Gutachten entsprechend schlecht ausfallen lässt, sollten Sie dies angreifen, bzw. die auf einem derartigen Gutachten etwaig beruhenden Konsequenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
25. Dezember 2023 | 13:32
Ich habe ihm die hand darauf gegeben, kann ich zurücktreten. Ich habe das nur gemacht, um nicht in die geschlossene zu kommen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. Dezember 2023 | 13:40
unter diesen Umständen liegt ohnehin kein wirkliches Versprechen vor, weil jeder hier ein solches Versprechen abgäbe, um eine Einweisung zu vermeiden.
Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen oder zumindest objektive Dritte hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke