6. März 2010
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13:17
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Sauer
Kaiserring 38
68161 Mannheim
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E-Mail: sauer@mannheim-anwalt.de
durch den Erwerb der Wohnung sind Sie Rechtsnachfolger des Vorbesitzers geworden. Sie können sich daher auf die Teilungserklärung berufen und darauf bestehen, dass Ihnen das Kellerabteil zur Nutzung freigegeben wird, welches zu Ihrer Wohnung gehört.
Es müssten ganz besondere Umstände hinzutreten, damit die Nutzung des bisherigen - falschen - Abteils für den jetzigen Nutzer unbedingt weiterhin möglich sein muss. Dass es größer ist und er es jahrelang nutzte ist kein solcher besonderer Umstand.
Sie sollen sich auch vergewissern, ob nicht etwa mit dem Vorbesitzer Ihrer Wohnung gesonderte vertragliche Absprachen getroffen wurden.
Ansonsen ist Ihnen zu raten, auf Ihrem Recht zu bestehen und die Freigabe Ihre Kellerabteils verlangen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß