28. April 2011
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12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ich rate Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt vor Ort mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und das weitere Vorgehen anschließend mit Ihnen abstimmen. Sie müssen keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei tätigen und bei Einschaltung eines Verteidigers auch nicht zur Anhörung erscheinen.
Um den Versuch zu unternehmen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, muss der Akteninhalt bekannt sein.
Für eine Rückfrage im Rahmen der kostenlose Nachfragefunktion stehe ich bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
28. April 2011 | 14:01
Hallo Herr Böhler,
können sie nicht als Rechtsanwalt von mir eintreten und Akteneinsicht verlangen ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. April 2011 | 16:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne bin ich bereit, Sie zu verteidigen und Akteneinsicht zu beantragen. Ich weise darauf hin, dass hierfür weitere Gebühren entstehen. Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte an mein Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt