Verspätete Kündigung?

14. Dezember 2006 11:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine Wohnung am 10.08.06 mit einer Frist laut Vetrag von 3 Monaten zum 10.11.06 gekündigt. Die Miete für den Monat November auch nur bis zum 10ten überwiesen. Als ich am 10.11. die Wohnungsübergabe gefordert habe, sagte die Immobilienmaklerin das im Mietvertrag steht, das ich zum 3ten Werktag eines jeden Monats kündigen muss, sprich meine Kündigung erst im September greift und die Wohnungsübergabe erst am 30.11. stattfindet. Mein Vermieter hat meiner Kündigung zum 10.11. nicht wiedersprochen und diese stillschweigend angenommen. Nun fordert er die Restliche Miete für den Monat November. Wer hat hier nun Recht?
Mit freundlichen Grüßen
14. Dezember 2006 | 11:45

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist danach was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wie Sie schreiben ist im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.

Da idR Standardmietverträge genutzt werden, vermute ich das eine 3 monatige Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart wurde.

Gem. § 573c BGB muss die Kündigung bis zum 3. Werktag dem Vermieter zugegangen sein, damit die Kündigung zum Ablauf des 3 Monats wirksam wird.

Ihre Kündigung ist dem Vermieter am 10.08.06 zugegangen. Damit für eine Kündigung zum Ende des Monats Oktober zu spät.

Eine verspätete Kündigung ist als Kündigung nichtig. Sie wirkt zum nächstzulässigen Termin, hier also zum Ende des Monats November. Der Vermieter muss die Kündigung nicht ausdrücklich zurückweisen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76


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