gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Üblicherweise werden auch Betriebsrentenanwartschaften übertragen, so dass Sie einen eigenen Anspruch haben, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich wüsste jedoch gerne, was "üblicherweise" heißt. Liegt das im Ermessen des Betriebes (es handelt sich um ein sehr großes Unternehmen) oder wer bestimmt, ob das üblich ist oder nicht? Nochmals danke.
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine betriebliche Rente wird aufgrund eines (privatrechtlichen) Rentenversicherungsvertrages gewährt und hier kann es im Detail schon mal Unterschiede geben. Der Vertrag oder die Vertragsbedingungen lagen aber nicht zur Prüfung vor, deswegen kann ich nur sagen, dass "üblicherweise" im Rahmen des gerichtlich vorzunehmenden Versorgungsausgleiches die Anwartschaften "auch" de Betriebsrente geteilt und auf Sie "übertragen" werden. Wenn Sie dann das Renteneintrittsalter erreichen haben Sie dann auch einen eigenen Anspruch. Es gibt auch Betriebsrentenverträge für die eine bestimmte Laufzeit, bzw. ein bestimmtes Auszahlungsdatum im Vertrag vorgesehen ist. In diesen Fällen kann es ggf. schon einmal Probleme geben, wenn man eine vorzeitige Auszahlung wünscht.
Ich gehe jedoch davon aus, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, da Sie diesbezüglich keine Angaben gemacht haben.
Wenn Sie die Betriebsrentenvereinbarung vorliegen haben und noch eine konkrete individuelle Prüfung wünschen, können Sie auch gerne telefonisch mit mir in Kontakt treten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt