Vermüllung des Hofraums durch Mieter

11. Januar 2020 13:33 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:22
Es geht um ein 8-Parteien-MFH, in dem die Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören.
Je Stockwerk gibt es 2 Wohnungen.
Im EG gab es vor etwa 3 Jahren Mieterwechsel in beiden Wohnungen. In jede der beiden Wohnungen sind 4 junge Bulgaren eingezogen, die seitdem den Hofraum mit nicht mehr benötigtem Inventar vermüllen (Matratzen, alte Herde, Kühlschränke, Bettgestelle etc.). Auch Küchenabfälle wurden schon außerhalb der Mülltonnen abgelegt.
Wiederholte Gespräche mit den Bulgaren blieben ohne Ergebnis. Die Zuordnung des Mülls zu einer bestimmten Partei ist regelmäßig nicht zweifelsfrei möglich.
Die Aufforderung an die beiden Eigentümer, für eine Verbesserung der Situation zu sorgen, führten ebenfalls nicht zum Erfolg.

Meine Fragen sind:
Was können die anderen Eigentümer, die an diesem Zustand Anstoß nehmen, unternehmen?
Können sich diese nur an die Eigentümer der beiden EG-Wohnungen wenden, oder können sie auch direkt gegen die Bulgaren vorgehen?
Ist z.B. die Anbringung einer Videoanlage zur Hofraumüberwachung erlaubt, und würde eine Video-Aufnahme vor Gericht als Beweismittel anerkannt?
Oder wäre es vielleicht erfolgversprechend, sich wegen der kritischen hygienischen Situation an die zuständige Behörde zu wenden? (Es gibt zunehmend Ratten im Haus, und der Kammerjäger meinte, dass das am Müll im Hof läge.)

Vielen Dank vorab für eine sachkundige Einschätzung!
11. Januar 2020 | 14:54

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Mietminderung
Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst direkt an den Vermieter wenden. Auch wenn das bislang erfolglos war, empfehle ich Ihnen, dass Sie zunächst noch einmal schriftlich die Situation schildern und eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung setzen. Für den Fall, dass bis dann keine Beseitigung erfolgt, sollten Sie ankündigen, die Miete zu mindern.

2. Unterlassungsanspruch
Einen direkten Anspruch auf Unterlassung gegenüber Ihren Nachbarn steht ebenfalls zu. Auch diesbezüglich sollten Sie aber zunächst schriftlich und unter Setzung einer Frist zur Unterlassung auffordern. Ich würde Ihnen allerdings empfehlen sich zunächst an den Vermieter zu halten und nur wenn dieser sich weiterhin weigert etwas zu tun noch einmal direkt auf Ihre Nachbarn zuzugehen.

3. Kameraüberwachung
Von einer Kameraüberwachung rate ich Ihnen dringend ab. Eine Kameraüberwachung eines Grundstücks ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Es kann dabei insbesondere problematisch sein, wenn dabei Bereiche außerhalb des Grundstückes gefilmt werden oder aber, wie in Ihrem Fall, Bereiche, die von anderen Personen als Ihnen genutzt werden. Außerdem sollte bei einer Kameraüberwachung auch stets ein Schild mit einem Hinweis auf die Kameraüberwachung aufgestellt werden.

Von einer Verwertbarkeit der Kameraaufnahmen in einem Zivilverfahren würde ich deshalb ebenfalls nicht ausgehen.

Allerdings halte ich eine Kameraüberwachung auch nicht für erforderlich, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4. Ordnungsamt
Sie können sich auch an das Ordnungsamt wenden. Das würde ich allerdings nicht als nächsten Schritt empfehlen. Allerdings können Sie in Ihrem Schreiben an den Vermieter, in dem Sie die Mietminderung ankündigen auch mitteilen, dass Sie neben der Mietminderung auch eine Information des Ordnungsamtes vornehmen werden. Wenn der Vermieter dann keine Schritte unternimmt, dann können Sie das Ordnungsamt informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 11. Januar 2020 | 19:05

Sehr geehrte Frau Stadler,

danke für Ihre Antwort.
Eine zentrale Frage bleibt dabei aber offen: sowohl bei einem Unterlassungsanspruch wie auch bei einer Meldung ans Ordnungsamt muss ich doch wahrscheinlich dezidiert meinen "Gegner" nennen können. Genau das kann ich aber nicht, weil ich im Einzelfall nie sagen kann, ob der Müll von der linken oder der rechten Partei kommt.
Deshalb ja auch die Idee mit der Videoüberwachung, um den Verursacher identifizieren zu können.
Das Filmen von fremden Grundstücken kann ich ausschließen, das Hinweisschild ist kein Problem.
Welches sind denn die "engen Voraussetzungen", von denen Sie sprechen?

Danke + beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Januar 2020 | 19:22

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Sie dürfen nicht einen Teil des Grundstückes filmen, der auch von anderen Personen genutzt wird.

Man dürfte z. B. den Zugangsbereich eines eigenen Grundstückes filmen, bis zur Grundstücksgrenze, unter Anbringung eines Schildes. Das meine ich mit engen Voraussetzungen.

Eine gemeinsam genutzte Fläche in einem Mehrfamilienhaus dürfen Sie NICHT filmen. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Ihrer Nachbarn ist nicht zu rechtfertigen.

Zusätzlich erlaube ich mir den Hinweis, dass auch das Anbringen einer Kameraattrappe in Ihrem Fall unzulässig ist.

Zur Möglichkeit des Nachweises:

Bei einer Vielzahl von Vorfällen sollte es möglich sein, dass auch ohne eine Videoüberwachung eine Beobachtung der Verursacher stattfinden kann. Vielleicht können Sie eine Beleuchtung anbringen, die automatisch angeht oder regelmäßig nachschauen zu den Zeitpunkten, zu denen die Vorfälle üblicherweise passieren? Es würde außerdem ausreichen, wenn Sie für einzelne Vorfälle einen Verursacher identifizieren würden.

Das Ordnungsamt wird sicherlich noch einmal andere Möglichkeiten zur Ermittlung zu Verfügung haben als Sie. Das wird auch entsprechenden Druck auf Ihren Vermieter ausüben. Sie sollten aber dennoch die Einschaltung des Ordnungsamtes als die Eskalation sehen, die sie ist. Wenn Ihre Vermieter, so wie ich es Ihrer Frage entnehme, natürliche Personen sind, dann würde ich diesen Schritt nicht voreilig ergreifen. Wenn Sie ihn ergreifen können Sie denke ich unproblematisch beide Mitparteien als Verursacher angeben.

Um den Konflikt mit den Nachbarn nicht weiter anzuheizen würde ich dennoch empfehlen vorrangig die Mietminderung zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

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