18. Dezember 2007
|
22:03
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Auch ein Verleih gegen Bearbeitungsgebühr würde eine Vermietung darstellen, wäre dementsprechend auch zustimmungsabhängig.
Das Ausleihen der Spiele in einer Videothek würde der Aussage von Nintendo widersprechen. Wenn Nintendo videotheken die Genehmigung gibt, Ihnen aber nicht, könnten Sie entweder eine Videothek mit Konsolenverleih eröffnen oder eine Klage auf Genehmigung prüfen lassen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
18. Dezember 2007 | 22:14
Guten Abend Herr Weber,
in unserer Örtlichen Videothek (Name fällt mir jetzt nicht ein) und World-of-Video bieten Nintendo Wii Spiele an.
Bei Sony weiß ich, das Sony nur größere Videotheken (Ketten) gestattet PS2 Spiele zu verleihen.
Mit einer Klage sind doch nur entsprechend hohe Kosten verbunden oder nicht ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. Dezember 2007 | 00:23
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat sind mit einer Klage entsprechend hohe Kosten verbunden.
Allerdings würde Ihnen jeder Anwalt eine Kostenabschätzung zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Ergänzung vom Anwalt
11. Januar 2008 | 00:46
Bezüglich der Bewertung wird auf den Umstand verwiesen, daß es außer einer Klage keine andere Möglichkeit gibt.