Vermietung von Spielen

| 18. Dezember 2007 21:20 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


00:23
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Ich möchte in kürze einen Mietshop eröffnen. Ziel ist es Konsolen (PS3,Wii,XBox) und deren Spiele zu vermieten.

Auf Nachfrage bei Nintendo Europe bekam ich folgende Antwort:


-----------

Die von Ihnen geschilderte Geschäftsidee sieht jedoch die Überlassung der Spiele gegen Bezahlung vor, was rechtlich eine Vermietung darstellt. Überlassen Sie Dritten gegen Bezahlung von Ihnen gekaufte Spiele, verstößt dies gegen das dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz und bedarf der Zustimmung des Urhebers.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Nintendo die Vermietung Ihrer Spiele grundsätzlich nicht zulässt, so dass wir Ihnen die Zustimmung zur gewerblichen Vermietung von Nintendo-Spielen nicht erteilen zu können.


Wir bedauern, dass wir Ihnen keine günstigere Auskunft geben können.

------------


Im Klartext heißt dies, das ich keine Nintendo Wii Spiele zusätzlich zu der Konsole Vermieten aber kostenfrei die Spiele mitgeben darf. Bei den anderen Hersteller wird dies nicht anders sein.

Wie sieht es aber aus, wenn ich die Spiele trotzdem anbiete. Und zwar nicht für einen Preis X für die Dauer des Mietzeitraumes der Konsole, sondern nur eine einmalige Bearbeitungspauschale für jedes Spiel erhebe ?

Würde dies etwas anderes sein?
Wenn nicht, gibt es noch event. andere Möglichkeiten ?

Denn es macht keinen Sinn, das die Kunden sich nur die Konsole ausleihen und extern in einer Videothek die Spiele noch besorgen müßen.

Vielen Dank

18. Dezember 2007 | 22:03

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Auch ein Verleih gegen Bearbeitungsgebühr würde eine Vermietung darstellen, wäre dementsprechend auch zustimmungsabhängig.

Das Ausleihen der Spiele in einer Videothek würde der Aussage von Nintendo widersprechen. Wenn Nintendo videotheken die Genehmigung gibt, Ihnen aber nicht, könnten Sie entweder eine Videothek mit Konsolenverleih eröffnen oder eine Klage auf Genehmigung prüfen lassen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2007 | 22:14

Guten Abend Herr Weber,

in unserer Örtlichen Videothek (Name fällt mir jetzt nicht ein) und World-of-Video bieten Nintendo Wii Spiele an.

Bei Sony weiß ich, das Sony nur größere Videotheken (Ketten) gestattet PS2 Spiele zu verleihen.

Mit einer Klage sind doch nur entsprechend hohe Kosten verbunden oder nicht ?



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2007 | 00:23

Sehr geehrter Ratsuchender,

in der Tat sind mit einer Klage entsprechend hohe Kosten verbunden.

Allerdings würde Ihnen jeder Anwalt eine Kostenabschätzung zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Ergänzung vom Anwalt 11. Januar 2008 | 00:46
Bezüglich der Bewertung wird auf den Umstand verwiesen, daß es außer einer Klage keine andere Möglichkeit gibt.
Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Was ich jetzt tun kann, außer einer kostspieligen Klage, wurde hier leider nicht beantwortet. Nächstesmal werfe ich das Geld lieber aus dem Fenster "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
1/5.0

Was ich jetzt tun kann, außer einer kostspieligen Klage, wurde hier leider nicht beantwortet. Nächstesmal werfe ich das Geld lieber aus dem Fenster


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht