29. Juni 2023
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16:14
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt bentworten.
Ich gehe davon aus, dass beide Miteigentümer der Ferienwohnung sind.
Dann dürfen beide nur gemeinschaftlich handeln (§ 741, § 744 Abs. 1 BGB).
Die Vermietung ohne die Zustimmung der Frau ist wegen Verstoßes gegen § 745 Abs. 1 BGB (Beschluss der Miteigentümer mit Stimmenmehrheit) rechtswidrig/ unzulässig.
Da aber eine Vermietung der/ einer Ferienwohnung dem Interesse beider Miteigentümer entsprechen dürfte (die Frau nutzt sie nicht mehr), kann der Mann verlangen, dass die Frau einer Vermietung zustimmt (§ 745 Abs. 2 BGB).
Nichtsdestotrotz kann, nicht darf, der Mann die Wohnung über eine Agentur auch als alleiniger Vermieter vermieten. Er ist/wäre aus dem Vertrag mit der Agentur und den Mietern gegenüber verpflichtet. Der Vertrag ist / die Verträge sind wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt