Sehr geehrter Fragsteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben und des Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Einbehalten des Schlüssels
Zunächst einmal hat der Vermieter ein Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr zu behalten. Dem Vermieter wird hier von der Rechtsprechung ein Recht eingeräumt, seine eventuellen Ansprüche gegen den Mieter festzustellen und zu regulieren.
Aufgrund dessen haben Sie kein Recht den Schlüssel einzubehalten.
Wenn sie die Schlüssel nicht zurückgeben laufen Sie außerdem Gefahr, dass der Vermieter Ihnen den Austausch des Schlosses in Rechnung stellt.
Betreten der Wohnung durch Vermieter
Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Schlüssel behalten, auch nicht für Notfälle.
Die Haus- und Wohnungsschlüssel muss der Vermieter dem Mieter überlassen, weil sonst ein ungestörter Mietgebrauch nicht möglich ist.
Er hat somit einen Anspruch auf Aushändigung aller Schlüssel zu der Haus- und Wohnungstür sowie zu allen mitvermieteten Neben- und Gemeinschaftsräumen.
Insbesondere darf der Vermieter nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zurückbehalten.
Wenn der Vermieter nun einen Schlüssel behalten hat und die Wohnung ohne Einwilligung betreten hat berechtigt das den Mieter einerseits zur fristlosen Kündigung, andererseits stellt es unter Umständen einen strafrechtlich relevanten Hausfriedensbruch dar.
Fußboden
Hinsichtlich des Fußbodens dürfte es auf die genaue Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter.
Sie schreiben es war abgesprochen, dass der PVC raus und das Parkett beim Einzug rein kommt und beim Auszug haben Sie besprochen, dass das Parkett raus soll.
Das müsste im Streitfall aber bewiesen werden. Sie bräuchten schriftliche Vereinbarungen oder außenstehende Zeugen, die nicht Vertragspartei im Mietvertrag waren.
Man müsste sich hierzu außerdem den Mietvertrag noch ansehen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen wurden.
Öl
Hinsichtlich des Öls habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass Sie beim Einzug einen Strich an den Tank gemacht haben und nun bis zu diesem Strich aufgefüllt haben. Beim Einzug war hinten im Tank 15 cm weniger drin als vorne. Jetzt ist beim Tanken ein Teil in den hinteren Tank gelaufen, weil sich eine verstopfte Stelle gelöst hat.
Meines Erachtens kommt es auch hier auf die konkrete Vereinbarung an. Haben Sie irgendwo festgehalten, dass im hinteren Tank 15 cm weniger drin waren als vorne? Oder gibt es Zeugen? Das müsste geklärt werden.
Außerdem müssten Sie beweisen, dass Sie beim Befüllen des Tankes bis zu der Markierung aufgefüllt haben. Da könnte man eventuell den Tankwart als Zeugen hören, wenn dieser sich noch erinnert.
Sie müssten im Streitfall unter Umständen auch beweisen, dass nach dem Befüllen was vom vorderen in den hinteren Tank reingeflossen ist. (Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen).
Auch hier sollte man wieder den Mietvertrag genau prüfen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen hinsichtlich des Befüllens des Öltanks getroffen wurden.
Sie sollten insoweit einen Anwalt vor Ort mit der Prüfung beauftragen, da die Überprüfung des Vertrages im Rahmen des Forums nur schwer machbar ist.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin -
unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben und des Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Einbehalten des Schlüssels
Zunächst einmal hat der Vermieter ein Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr zu behalten. Dem Vermieter wird hier von der Rechtsprechung ein Recht eingeräumt, seine eventuellen Ansprüche gegen den Mieter festzustellen und zu regulieren.
Aufgrund dessen haben Sie kein Recht den Schlüssel einzubehalten.
Wenn sie die Schlüssel nicht zurückgeben laufen Sie außerdem Gefahr, dass der Vermieter Ihnen den Austausch des Schlosses in Rechnung stellt.
Betreten der Wohnung durch Vermieter
Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Schlüssel behalten, auch nicht für Notfälle.
Die Haus- und Wohnungsschlüssel muss der Vermieter dem Mieter überlassen, weil sonst ein ungestörter Mietgebrauch nicht möglich ist.
Er hat somit einen Anspruch auf Aushändigung aller Schlüssel zu der Haus- und Wohnungstür sowie zu allen mitvermieteten Neben- und Gemeinschaftsräumen.
Insbesondere darf der Vermieter nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zurückbehalten.
Wenn der Vermieter nun einen Schlüssel behalten hat und die Wohnung ohne Einwilligung betreten hat berechtigt das den Mieter einerseits zur fristlosen Kündigung, andererseits stellt es unter Umständen einen strafrechtlich relevanten Hausfriedensbruch dar.
Fußboden
Hinsichtlich des Fußbodens dürfte es auf die genaue Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter.
Sie schreiben es war abgesprochen, dass der PVC raus und das Parkett beim Einzug rein kommt und beim Auszug haben Sie besprochen, dass das Parkett raus soll.
Das müsste im Streitfall aber bewiesen werden. Sie bräuchten schriftliche Vereinbarungen oder außenstehende Zeugen, die nicht Vertragspartei im Mietvertrag waren.
Man müsste sich hierzu außerdem den Mietvertrag noch ansehen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen wurden.
Öl
Hinsichtlich des Öls habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass Sie beim Einzug einen Strich an den Tank gemacht haben und nun bis zu diesem Strich aufgefüllt haben. Beim Einzug war hinten im Tank 15 cm weniger drin als vorne. Jetzt ist beim Tanken ein Teil in den hinteren Tank gelaufen, weil sich eine verstopfte Stelle gelöst hat.
Meines Erachtens kommt es auch hier auf die konkrete Vereinbarung an. Haben Sie irgendwo festgehalten, dass im hinteren Tank 15 cm weniger drin waren als vorne? Oder gibt es Zeugen? Das müsste geklärt werden.
Außerdem müssten Sie beweisen, dass Sie beim Befüllen des Tankes bis zu der Markierung aufgefüllt haben. Da könnte man eventuell den Tankwart als Zeugen hören, wenn dieser sich noch erinnert.
Sie müssten im Streitfall unter Umständen auch beweisen, dass nach dem Befüllen was vom vorderen in den hinteren Tank reingeflossen ist. (Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen).
Auch hier sollte man wieder den Mietvertrag genau prüfen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen hinsichtlich des Befüllens des Öltanks getroffen wurden.
Sie sollten insoweit einen Anwalt vor Ort mit der Prüfung beauftragen, da die Überprüfung des Vertrages im Rahmen des Forums nur schwer machbar ist.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin -