Vermieter - Schlüssel behalten

| 10. April 2008 15:11 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo - erstmal zum Sachverhalt
und zwar sind wir mein Lebenspartner und meine Tochter im Mai letzen Jahres in ein altes Haus gezogen. Beim Einzug haben wir zum Vermieter gesagt das wir in 1 Zimmer und 1 Flur ca. ins. 25m² Laminat verlegen lassen wollen, vorher war PVC drin und vor allem in dem Zimmer war er sehr schäbig. Er hat gemeint ok legt alles in das Nebengebäude ich schmeiß das dann alles weg (Boden, alte vorhänge ect.)Öl mussten wir auch selber Tanken und als wir einzogen haben wir bei dem hinteren Tank einen strich gemacht beim vorderen der Vermieter -damit wir genau so viel wieder rein Tanken beim Auszug. Gut wir haben dann vor 3 Monaten gekündigt (Auszug zum 31.03.2008)im Kündigungsschreiben habe ich ihm mitgeteilt das wir den Boden für 400 € gerne drin lassen würden ob er das übernimmt oder der Nachmieter ist uns egal. Gut vor ca. 2 Wochen haben wir ihn darauf angesprochen da nichts von ihm kam ob ihn übernimmt da meinte er, er hätte nicht soviel Geld wir sollen ihn raus machen. Das haben wir getan. Am 01.04 war die Begehung er mit Frau und ich mit Partner. Er hat alles mögliche gesucht und wegen dem Boden meinte er was ist das er möchte wieder den Laminat oder einen PVC drin haben und das bis Samstag und wegen dem Öl wir haben getankt und der hintere Tank war beim Einzug um gute 15 cm leerer als der vordere wir haben das so rein getankt als er das aber angeschaut hat ist vom vorderen was in den hinteren gelaufen und somit vorne weniger drin und hinten dafür über dem strich mehr er meinte dazu nur das fehlt das müssten wir noch rein tanken der vordere strich ich maßgebend für beide Tanks somit waren beide seiner Meinung nach gleich voll- der Mann der das Öl gebracht hat, hat aber schon gesagt das die Tanks irgendwie verstopft sind daher musste er beide einzeln befüllen hat sich aber dann anscheinend gelöst sonst wäre ja nicht hinter gelaufen. wir haben 1400 Liter rein getankt wenn wir jetzt das so tanken wie er meint wären wir bei ca. 2000 l und das in ca. 10 Monaten mit Sommer und lauen Winter.(Unser Wasserverbrauch ist auch sehr gering, wir sind Sparsam) Wie gesagt will er das alles bis Samstag haben und dann uns erst die Kaution (3 Monatsmieten 1590 €) auszahlen. Die Schlüssel habe ich behalten weil ich ja eigentlich rein muss, kann ich eigentlich den Schlüssel behalten wenn er mit die Kaution nicht auszahlt? und Öl und Boden will nicht rein machen das ich das nicht in Ordnung finde, und ich dann doppelt zahlen muss.

Wir haben auch bemerkt das er ohne uns und ohne unser wissen im Haus war. Anscheinend hat er noch einen Schlüssel einbehalten und uns damals beim Einzug nicht gegeben

Was können wir tun
Gruß James

Sehr geehrter Fragsteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben und des Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Einbehalten des Schlüssels
Zunächst einmal hat der Vermieter ein Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr zu behalten. Dem Vermieter wird hier von der Rechtsprechung ein Recht eingeräumt, seine eventuellen Ansprüche gegen den Mieter festzustellen und zu regulieren.

Aufgrund dessen haben Sie kein Recht den Schlüssel einzubehalten.

Wenn sie die Schlüssel nicht zurückgeben laufen Sie außerdem Gefahr, dass der Vermieter Ihnen den Austausch des Schlosses in Rechnung stellt.

Betreten der Wohnung durch Vermieter
Grundsätzlich darf der Vermieter keinen Schlüssel behalten, auch nicht für Notfälle.
Die Haus- und Wohnungsschlüssel muss der Vermieter dem Mieter überlassen, weil sonst ein ungestörter Mietgebrauch nicht möglich ist.
Er hat somit einen Anspruch auf Aushändigung aller Schlüssel zu der Haus- und Wohnungstür sowie zu allen mitvermieteten Neben- und Gemeinschaftsräumen.
Insbesondere darf der Vermieter nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zurückbehalten.
Wenn der Vermieter nun einen Schlüssel behalten hat und die Wohnung ohne Einwilligung betreten hat berechtigt das den Mieter einerseits zur fristlosen Kündigung, andererseits stellt es unter Umständen einen strafrechtlich relevanten Hausfriedensbruch dar.

Fußboden
Hinsichtlich des Fußbodens dürfte es auf die genaue Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter.

Sie schreiben es war abgesprochen, dass der PVC raus und das Parkett beim Einzug rein kommt und beim Auszug haben Sie besprochen, dass das Parkett raus soll.
Das müsste im Streitfall aber bewiesen werden. Sie bräuchten schriftliche Vereinbarungen oder außenstehende Zeugen, die nicht Vertragspartei im Mietvertrag waren.

Man müsste sich hierzu außerdem den Mietvertrag noch ansehen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen wurden.

Öl
Hinsichtlich des Öls habe ich den Sachverhalt so verstanden, dass Sie beim Einzug einen Strich an den Tank gemacht haben und nun bis zu diesem Strich aufgefüllt haben. Beim Einzug war hinten im Tank 15 cm weniger drin als vorne. Jetzt ist beim Tanken ein Teil in den hinteren Tank gelaufen, weil sich eine verstopfte Stelle gelöst hat.

Meines Erachtens kommt es auch hier auf die konkrete Vereinbarung an. Haben Sie irgendwo festgehalten, dass im hinteren Tank 15 cm weniger drin waren als vorne? Oder gibt es Zeugen? Das müsste geklärt werden.

Außerdem müssten Sie beweisen, dass Sie beim Befüllen des Tankes bis zu der Markierung aufgefüllt haben. Da könnte man eventuell den Tankwart als Zeugen hören, wenn dieser sich noch erinnert.

Sie müssten im Streitfall unter Umständen auch beweisen, dass nach dem Befüllen was vom vorderen in den hinteren Tank reingeflossen ist. (Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen).

Auch hier sollte man wieder den Mietvertrag genau prüfen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen hinsichtlich des Befüllens des Öltanks getroffen wurden.

Sie sollten insoweit einen Anwalt vor Ort mit der Prüfung beauftragen, da die Überprüfung des Vertrages im Rahmen des Forums nur schwer machbar ist.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen



Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin -
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