13. Juli 2011
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21:54
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Nein, Ihre Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber der Ehefrau des Sohnes. Da kein Unterhaltsanspruch Ihrer Mutter gegenüber Ihrer Ehefrau besteht, kann auch das Einkommen Ihrer Ehefrau nicht berücksichtigt werden.
Das Einkommen Ihrer Ehefrau bleibt daher unberücksichtigt. Ihr Einkommen auch weiterhin, wenn dieses unter 100.000 € liegt (§ 43 Abs. 2 SGB XII).
Dies ändert jedoch nichts daran, dass tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen als Einkommen Ihrer Mutter zu berücksichtigen sind, denn ausgenommen werden lediglich Unterhaltsansprüche und nicht Unterhaltsleistungen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht