28. April 2005
|
11:41
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
es kommt bei Scheidungen leider wieder häufig vor, dass "schmutzige Wäsche" gewaschen wird, obwohl dieses im eigentlichen Scheidungsverfahren nichts zu suchen hat.
Sie sollten jetzt auch aus prozesstaktischen Gründen sich nicht auf diese Stufe begeben, sondern ruhig und sachlich argumentieren, die Angriffe in dieser Form entkräften und sich aber auch in aller Deutlichkeit verbitten, so unwahr vortragen zu lassen.
Dieses macht in der Regel immer mehr Eindruck auf das Gericht.
Sie haben dzwar die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen; zu 99,9 % wird dieses Verfahren aber eingestellt werden, da diese unwahren und beleidigenden Äußerungen zum einen innerhalb der Familie vorgetragen werden, zum anderen in einem gerichtlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wird daher in der Regel Ihrer Anzeige nicht weiter nachgehen.
Etwas anders wäre es, wenn solche Äüßerungen außerhalb des Verfahren und gegenüberDritten erhoben werden. Dann sollte neben der Strafanzeige auch an eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle