Sehr geehrter Fragender,
eine Strafanzeige wegen Körperverletzung kostet Sie selber nichts, wenn Sie dieses direkt über die Polizei regeln. Nehmen Sie dort alle Unterlagen mit - ggf. auch das gefundene Teil, falls Sie es mitgenommen haben - und das Schreiben der Versicherung. Benennen Sie auch ausreichend Zeugen.
Zudem ist es richtig, dass der Hersteller hierfür haften muss.
Sie können alle Kosten geltend machen (Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.), die Ihnen entstanden sind.
Die Warnhinweise auf der Website können Ihnen weiterhelfen, weswegen Sie die ausdrucken sollten.
Ich würde 800-1000 EUR als Schmerzensgeld verlangen, da Sie scheinbar fast nichts mehr sehen konnten und daher erhebliche Einschränkungen hatten.
Mehr dazu unter http://www.marktplatz-recht.de/schmerzensgeld/.
Des weiteren beachten Sie bitte, dass Sie sich Folgeschäden vorbehalten, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, würden wir uns über eine Beauftragung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
eine Strafanzeige wegen Körperverletzung kostet Sie selber nichts, wenn Sie dieses direkt über die Polizei regeln. Nehmen Sie dort alle Unterlagen mit - ggf. auch das gefundene Teil, falls Sie es mitgenommen haben - und das Schreiben der Versicherung. Benennen Sie auch ausreichend Zeugen.
Zudem ist es richtig, dass der Hersteller hierfür haften muss.
Sie können alle Kosten geltend machen (Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.), die Ihnen entstanden sind.
Die Warnhinweise auf der Website können Ihnen weiterhelfen, weswegen Sie die ausdrucken sollten.
Ich würde 800-1000 EUR als Schmerzensgeld verlangen, da Sie scheinbar fast nichts mehr sehen konnten und daher erhebliche Einschränkungen hatten.
Mehr dazu unter http://www.marktplatz-recht.de/schmerzensgeld/.
Des weiteren beachten Sie bitte, dass Sie sich Folgeschäden vorbehalten, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, würden wir uns über eine Beauftragung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Rückfrage vom Fragesteller
21. August 2008 | 09:32
Danke für die Antwort.
Ist es richtig, dass ich mich selbst um mein Schmerzensgeld beim Hersteller kümmern muss, so wie es die Versicherung mir schreibt?
Ich kenne mich mit Feuerwerkskörper überhaupt nicht aus, wie soll ich dem Hersteller da was beweisen?
Muss dies nicht der Feuerwerksbetreiber zahlen bzw. vorstrecken und es sich dann selbst bei dem Hersteller wieder holen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. August 2008 | 18:02
Nein, Sie müssen sich selber direkt an den Hersteller wenden.
Für Unklarheiten wird dann in einem möglichen Gerichtsprozess ggf. ein Gutachter hinzugezogen.