22. November 2018
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13:04
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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E-Mail: info@RA-Bordasch.de
nach Ihrer Schilderung muss die gegnerische Versicherung den Schaden vollständig regulieren.
Da die Gegenseite gegen Ihr Fahrzeug gefahren ist, kommt es nicht darauf an ob Sie verpflichtet gewesen wären sich einweisen zu lassen. Dies wäre nur dann notwendig, wenn Sie durch das eigene Rangieren eine Gefahr gesetzt hätten.
Dies ist jedoch nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. Dies gilt erst recht, wenn Sie gestanden haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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