7. Februar 2006
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16:34
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich wird die Kündigung bei Eigenbedarf bei einer Neuvermietung für die ersten zwei bis drei Jahren ausgeschlossen, da dies für den Vermieter vorhersehbar gewesen wäre. Insoweit schadet der vom Mieter vorgesehene Zusatz nichts, da er die einschlägige Regelung widerspiegelt.
Ein Verkauf des Hauses ist trotz des Mietvertrages und dem befristeten Ausschluß einer Kündigung wegen Eigenbedarf möglich. Ein Erwerber tritt bei einem Kauf in das Mietverhältnis automatisch ein (Kauf bricht nicht Miete) und ist dann auch an diese Zusatzklausel gebunden. Insoweit sollte diese Zusatzregelung mit einer Frist kombiniert werden, wann diese abläuft.
Wirtschaftlich gesehen bedeutet der Mietvertrag u.U. eine Einschränkung, da Sie nur Investoren bzw. Kapitalanleger ansprechen. Eigennutzer werden durch das Bestehen eines Mietvertrages eher vom Kauf abgehalten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen für Eigennutzer, die erst in einigen Jahren einziehen möchten.
Im Ergebnis können Sie das Haus trotz des Zusatzes verkaufen. Eine bessere Vereinbarung – außer Sie wegzulassen - ist mir nicht bekannt, ohne das der Mieter benachteiligt wäre.
Im Rahmen der Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA