Verkauf einer zerlegten Modelleisenbahn-Anlage an Händler bzw. Privat

2. Dezember 2012 19:32 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Ich möchte meine in ihre Eimzelteile zerlegte Modelleisenbahn-Anlage an einen Modellbahn-Einzelhändler verkaufen. Bisher war es so, wenn ich irgend etwas verkauft hatte, beschrieb ich den Gegenstand genauestens und schloss als Privatperson eine Gewährleistung und Rückgabe des Käufers aus. Wie soll ich jetzt verfahren, um die Rückgabe/Gewährleistung auszuschließen? Es sind ja weit über 1000 Teile (von Schienen bis Waggons); diese alle zu beschreiben ist absolut unmöglich. Und: Falls der Einzelhändler nicht alle Teile kaufen sollte und ich einiges an Privat verkaufen muss, wie kann ich hier die Gewährleistung/Rückgabe ausschließen. Denn selbst einen Zug mit Lok und 28 Waggons zu beschreiben ist fast unmöglich.
Vielen Dank für die Antwort.
2. Dezember 2012 | 21:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es reicht aus, wenn Sie die Teile grob benennen und den Zustand ebenso beschreiben und Fotos beifügen. Beispielsweise x Weichen des Typs Y im gebrauchten/zerkratzten/einwandfreien Zustand. Sie müssen nicht jeden Gegenstand präzise beschreiben, es reicht aus, wenn Sie die Gegenstände zutreffend beschreiben.

Gegenüber privat können Sie Gewährleistung und Rückgabe nicht ausschließen, die entsprechenden Klauseln in Online-Angeboten sind regelmäßig falsch. Sie können lediglich die Verjährung auf ein Jahr reduzieren.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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