27. Februar 2011
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20:26
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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rein formal könnten Sie die Polizisten zunächst fragen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt werden und was Ihnen konkret vorgeworfen wird bzw. in welcher Angelegenheit Sie als Zeuge befragt werden und ob Sie nicht vorher belehrt werden müssten; § 136 StPO.
Andernfalls kann ich nur dazu raten, dass Sie die Frage mit einem eindeutigen 'Nein' beantworten, da Sie sich damit nicht strafbar machen.
Daher drohen Ihnen dadurch auch keine weiteren Konsequenzen, wenn der Eintrag aus dem Polizeiregister entfernt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die einzige Konsequenz sein, dass Sie genauer kontrolliert werden, aber das wäre auch der Fall gewesen, wenn Sie mit 'Ja' antworten würden.
Sollten dann bei Ihnen Betäubungsmittel gefunden werden, sollten Sie sowieso keine Aussage machen.
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sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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