Vergleich bei Schulden aus Straftat

3. August 2016 16:33 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich habe damals bei meinem damaligen Arbeitgeber Firmengelder veruntreut und auf das Konto meines Ehemannes überwiesen. (inzwischen ist eine Summe von ca. 115.000 € aufgelaufen). Wir wurden (mit meinen Mann zusammen) zu Bewährungsstrafen und zur Rückzahlung der Summe verurteilt. Mein damaliger AG hat den größten Teil der Summe an ein Inkassounternehmen abgetreten. 17.000 € habe ich direkt an meinen alten AG bezahlt. Da es mir in diesem Leben nicht mehr möglich sein wird 115.000 € + Zinsen zurückzuzahlen, würde ich mich gerne mit dem Inkassounternehmen auf einen Vergleich einigen. Leider ist es mir seit zwei Wochen nicht gelungen einen Anwalt zu finden, der sich mit diesem Sachverhalt beschäftigt und sich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzt um einen Vergleich anzubieten. Ich würde gerne wissen, welche Art von Anwalt solche Fälle bearbeitet und welche Rückzahlquote überhaupt realistisch ist.
3. August 2016 | 16:57

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich kann dies jeder zugelassene Rechtsanwalt machen, bei dem Sie eine Vollmacht unterschreiben. Ein Interessenschwerpunkt mit Strafrecht sollte vorhanden sein und diesen können Sie hier auf der Plattform auch gut finden.

Gerne kann ich Ihnen auch dabei behilflich sein. Wegen der gesetzlichen Gebühren könnte ich Ihnen ein entsprechendes Angebot machen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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