3. August 2016
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16:57
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
grundsätzlich kann dies jeder zugelassene Rechtsanwalt machen, bei dem Sie eine Vollmacht unterschreiben. Ein Interessenschwerpunkt mit Strafrecht sollte vorhanden sein und diesen können Sie hier auf der Plattform auch gut finden.
Gerne kann ich Ihnen auch dabei behilflich sein. Wegen der gesetzlichen Gebühren könnte ich Ihnen ein entsprechendes Angebot machen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt