Verfassungsbeschwerde wegen verweigerter Beratungshilfe geplant

9. Mai 2021 09:17 |
Preis: 25,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Ein bayerisches Amtsgericht verweigert mir nachdrücklich Beratungshiilfe im SGB II, wo mir Leistungskürzungen in 3-stelliger Höhe seitens des Jobcenters ins Haus stehen. Sowohl rechtspflegerisch als auch richterlich wurde meiin Antrag abgelehnt Meine Gehörsrüge nach § 321a ZPO wurde unter Verweis auf § 44 FamFG als "unbegründet" zurückgewiesen. Ich hatte mit einem ähnlichen Fall aus Zwickau argumentiert, wo das BVerfG zu Gunsten der Klägerin entschied (1 BvR 1517/08).
Ich benötige für meine Verfassungsbeschwerde Formulierungshilfe oder einen Hinweis, falls diese nicht angezeigt ist. Eine Beschwerde ans bayerische Justizministerium schaffe ich selbst zu formulieren.
10. Mai 2021 | 23:16

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

zu Ihren Gunsten gehe ich davon aus, daß die Versagung der Beratungshilfe rechtswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von Ihnen benannten Beschluss die Anforderungen an den Rechtshilfe suchenden relativ weit nach unten geschraubt. Aber: Eine Verfassungsbeschwerde ist anspruchsvoll und von einem Rechtslaien selber kaum abfassbar. Sie werden einen auf das Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt nehmen müssen, der dann mit Prozesskostenhilfe Ihren Antrag einbringt.

Eine Formulierungshilfe ist hier nicht möglich, da eine ordentliche Verfassungsbeschwerde einen formalen Aufbau hat, den Sie kaum selber erfüllen können.

Ich denke mir, daß Sie hier einen anderen Rat erwartet haben. Aber dieser Rechtsrat hier ist darauf ausgerichtet, Ihnen aufzuzeigen, daß Sie durchaus einen Anspruch haben, aber mit einer Formulierungshilfe nicht zum Erfolg kommen werden.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...