10. Mai 2021
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23:16
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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zu Ihren Gunsten gehe ich davon aus, daß die Versagung der Beratungshilfe rechtswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von Ihnen benannten Beschluss die Anforderungen an den Rechtshilfe suchenden relativ weit nach unten geschraubt. Aber: Eine Verfassungsbeschwerde ist anspruchsvoll und von einem Rechtslaien selber kaum abfassbar. Sie werden einen auf das Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt nehmen müssen, der dann mit Prozesskostenhilfe Ihren Antrag einbringt.
Eine Formulierungshilfe ist hier nicht möglich, da eine ordentliche Verfassungsbeschwerde einen formalen Aufbau hat, den Sie kaum selber erfüllen können.
Ich denke mir, daß Sie hier einen anderen Rat erwartet haben. Aber dieser Rechtsrat hier ist darauf ausgerichtet, Ihnen aufzuzeigen, daß Sie durchaus einen Anspruch haben, aber mit einer Formulierungshilfe nicht zum Erfolg kommen werden.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA