7. Oktober 2023
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11:53
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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nachdem Ihre Vaterschaft festgestellt ist, müssen Sie tätig werden. Sie werden nicht zwingend aufgefordert werden.
Die Vaterschaft können Sie vor einem Notar anerkennen. Sie haben auch die Möglichkeit das Anerkenntnis vor einem Standesamt oder beim Jugendamt zu erklären.
Wenn Sie das Anerkenntnis abgegeben haben, wird das Standesamt informiert, da Ihre Vaterschaft dann im Geburtsregister einzutragen ist.
Zudem wird auch die Mutter davon in Kenntnis gesetzt und das Jugendamt.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.
Wird Unterhalt geltend gemacht, werden Sie zur Auskunft über Ihre Einkünfte aufgefordert und danach berechnet sich dann die Höhe.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle