8. August 2025
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23:52
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des bereitgestellten Kontextes wie folgt:
1. Welcher (rechtliche) Weg ist erforderlich, um Ihre rechtliche Stellung als Kind des leiblichen Vaters feststellen zu lassen?
Da in Ihrer Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist und offenbar weder eine Vaterschaftsanerkennung noch eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft bisher erfolgt ist, besteht derzeit kein rechtliches Vater-Kind-Verhältnis zu Ihrem leiblichen Vater. Um Ihre rechtliche Stellung als Kind herzustellen, ist eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlich.
Der richtige Weg ist die sogenannte Vaterschaftsfeststellungsklage nach § 1600d BGB beim zuständigen Familiengericht. Sie können als Kind selbst einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Da Sie mitteilen, dass auch eine Anerkennung der Vaterschaft nicht stattgefunden hat, käme also nur eine gerichtliche Feststellung in Betracht.
Eine außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater wäre ebenfalls möglich, setzt aber die Zustimmung Ihrer Mutter voraus (§ 1595 BGB,).
2. Welche Unterlagen/Beweise sind nötig, um eine verbindliche staatliche Feststellung zu erreichen?
Für das gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft sind folgende Unterlagen und Beweise relevant:
- Ihre eigene Geburtsurkunde (auch wenn kein Vater eingetragen ist)
- Angaben zum leiblichen Vater (Name, Anschrift)
- Alle Ihnen vorliegenden Hinweise oder Indizien, die auf die Vaterschaft hindeuten (z. B. Erinnerungen an Unterhaltszahlungen, Briefe, Fotos, Zeugenaussagen, falls vorhanden)
- Nachweise über frühere Unterhaltszahlungen wären hilfreich, sind aber nicht zwingend erforderlich, wenn sie nicht vorliegen
- Das Gericht wird in der Regel ein Abstammungsgutachten (genetisches Gutachten) anordnen, um die biologische Vaterschaft zu klären.
Das Verfahren läuft in der Praxis so ab, dass Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Das Gericht wird den mutmaßlichen Vater anhören und in der Regel ein DNA-Gutachten anordnen. Weigert sich der Vater, an der Untersuchung mitzuwirken, kann das Gericht die Mitwirkung anordnen.
Nach erfolgreicher Feststellung der Vaterschaft werden Sie rechtlich als Kind des Vaters anerkannt. Dies hat zur Folge, dass Sie im Erbfall als gesetzlicher Erbe berücksichtigt werden und vom Nachlassgericht informiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg