Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Das hängt davon ab, ob Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt wurde. Wenn dies so ist, durfte Ihre Mutter das Auto verkaufen, andernfalls nicht.
2. Wenn Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt war, steht Ihnen nur der Pflichtteil zu. Dieser beträgt, wenn Ihre Eltern in Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, ¼ des Wertes des Nachlasses.
Wenn es kein Testament gibt, erben Ihre Mutter und Sie zu gleichen Teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Das hängt davon ab, ob Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt wurde. Wenn dies so ist, durfte Ihre Mutter das Auto verkaufen, andernfalls nicht.
2. Wenn Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt war, steht Ihnen nur der Pflichtteil zu. Dieser beträgt, wenn Ihre Eltern in Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, ¼ des Wertes des Nachlasses.
Wenn es kein Testament gibt, erben Ihre Mutter und Sie zu gleichen Teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt