18. April 2025
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00:10
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
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E-Mail: mathiasschulze@me.com
1. **Minderung des Reisepreises**: In ähnlichen Fällen wird eine Minderung des Reisepreises in Betracht gezogen. Das
sind meist 15-20%.
Bei einem
großen Pool den man jeden Tag nutzen kann (gutes Wetter) sollten Sie auf 20 % gehen. Da der Hauptpool nicht verfügbar ist und der alternative Pool nicht ausreichend Kapazität bietet, könnte eine Minderung in diesem Bereich angemessen sein.
2. **Zusätzliche Faktoren**: Der lange Fußmarsch zum Meer und die eingeschränkte Mobilität Ihrer Eltern könnten die Beeinträchtigung weiter verstärken. Diese Umstände sollten bei der Bewertung der Minderung berücksichtigt werden.
3. **Angebot der TUI**: Das Angebot von TUI, entweder einen Gutschein von 1400 Euro oder eine Überweisung von 1000 Euro anzunehmen, entspricht etwa 9,3% des Reisepreises (bei einem Gesamtpreis von 15.000 Euro). Angesichts der beschriebenen Mängel find ich dieses Angebot zu niedrig.
4. **Empfehlung**: Es könnte sinnvoll sein, eine höhere Minderung zu fordern, die den tatsächlichen Beeinträchtigungen besser entspricht. Eine detaillierte Dokumentation der Mängel und deren Auswirkungen auf Ihren Urlaub könnte Ihre Verhandlungsposition stärken.
Zusammenfassend scheint das Angebot von TUI im Vergleich zu den üblichen Fällen zu niedrig zu sein. Eine höhere Entschädigung könnte gerechtfertigt sein, insbesondere wenn die Beeinträchtigungen erheblich sind wie hier!