zunächst einmal vorweg: es ist nur erlaubt, Bilder in Angeboten mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bildererstellers zu verwenden. Die Abmahnung war daher rechtmäßig.
Daher hatte der Inhaber auch das Recht, das Angebot löschen zu lassen.
Es ergibt sich auch nicht daraus, dass er sich ein paar Tage Zeit liess, dass er das duldete. Das kann viele Gründe haben (Rechtsanwalt im Urlaub, aus betrieblichen oder geundheitlichen Gründen).
Das ändert jedenfalls nichts an der Tatsache, dass ein Rechtsverstoss gegen das UrheberG erfolgte.
Bezüglich der Nutzungsgebühr ist zu sagen, dass diese teilweise bei einfachen Bildern nur sehr gering ist. Mir erscheint diese mit 230,-- EUR sehr hoch, allerdings sind die Anwaltskosten mit 270,-- € relativ niedrig (diese können auch 800,-- EUR und mehr betragen). Die rechtsprechung hat Streiwerte von 12.000-15.000 € und damit Anwaltskosten ab 600,-- EUR für vollkommen in Ordnung eingestuft.
Da Sie nun jedoch sowohl die Unterlassungserklärung abgegeben haben (was richtig war, da Sie so eine einstweilige Verfügung vermieden haben, die sehr teuer sein kann), als auch gezahlt haben, haben Sie alles anerkannt und können nichts mehr zurückfordern.
Damit Sie sich jedoch nicht ärgern, kann ich Ihnen sagen, dass die Abmahnung berechtigt war und wie gesagt, die Anwaltskosten nicht allzu hoch. Es hätte Sie noch schlimmer erwischen können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter
Vielen Dank für die promte Antwort. Nun möchte ich jedoch nochmals nachhaken.
Ändert sich auch nichts, wenn der Abmahner dies regelmäßig tut und in aller Regel die erste Abmahnung ohne Anwalt versendet? Sind dann die 7 Tage Wartezeit immer noch gerechtfertigt oder hätte er unter Berücksichtigung dieser Fakten die Auktion sofort beenden lassen müssen?
Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung meiner Nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Also rechtsmißbräuchlich sind nur Abmahnungen, die massenhaft versandt werden (in der Regel bei Fehlern in AGBS oder Widerrufsbelehrungen, die dann in "Auflagen" von mehr als 1000 versandt werden - aber auch da gibt es unterschiedliche Rechtsprechung). Hier ist der Fall anders: Sie haben das Bild unberechtigterweise kopiert und daher handelt der Abmahner auch nicht mißbräuchlich. Das Problem könnte allerdings tatsächlich darin bestehen, dass er wirklich den Verstoss merkt und bewusst wartet, um die Lizengebühr zu erhöhen. Dies muss ihm jedoch nachgewiesen werden.
In der Regel dauert es bei der Meldung bei Ebay bis zum Löschen nur wenige Stunden bzw. 1-2 Tage.
Wie ich bereits schrieb, hätte man dementsprechend die Lizenzgebühr angreifen können.
Problem ist aber, dass Sie wie gesagt, durch die Zahlung das bereits anerkannt haben.
Sie schrieben zudem, dass Sie ein Rechtsanwalt abgemahnt hätte, dass darf er dann, wenn Sie nicht vorher schon rechtsgültig abgemahnt wurden und schon eine Unterlassung erklärt haben und sofort selber das Bild gelöscht haben. Haben Sie trotz Hinweises weitergehandelt, darf der Anwalt das.
Dazu müsste ich das Schreiben sehen.
Ich habe Ihnen eine Mail geschickt.
Die Chancen sind jedoch auch hier gering, da Sie durch Zahlung alles anerkannt haben!
Ich hoffe Ihnen die Nachfrage beantwortet zu haben.
In der Regel dauert es bei der Meldung bei Ebay bis zum Löschen nur wenige Stunden bzw. 1-2 Tage.
Wie ich bereits schrieb, hätte man dementsprechend die Lizenzgebühr angreifen können.
Problem ist aber, dass Sie wie gesagt, durch die Zahlung das bereits anerkannt haben.
Sie schrieben zudem, dass Sie ein Rechtsanwalt abgemahnt hätte, dass darf er dann, wenn Sie nicht vorher schon rechtsgültig abgemahnt wurden und schon eine Unterlassung erklärt haben und sofort selber das Bild gelöscht haben. Haben Sie trotz Hinweises weitergehandelt, darf der Anwalt das.
Dazu müsste ich das Schreiben sehen.
Ich habe Ihnen eine Mail geschickt.
Die Chancen sind jedoch auch hier gering, da Sie durch Zahlung alles anerkannt haben!
Ich hoffe Ihnen die Nachfrage beantwortet zu haben.