Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten die Bilder umgehend und auf jeden Fall vor dem 22.10.2012 gegen die neuen Bilder austauschen.
Die Gegenseite hat nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn er beweisen kann, daß er die Fotos gemacht hat. Wenn er das nicht beweisen kann, können Sie die Rechnung ignorieren.
Wenn er es beweisen kann, sollten Sie ihm gegenüber zwar Zahlungsbereitschaft signalisieren, aber die Höhe der Rechnung bestreiten. Die AGB-Klausel ist in der von Ihnen wiedergegebenen Form unwirksam, da Ihnen darin nicht die Möglichkeit gegeben wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrter Herr Weber,
erstmal vielen Dank für diese zügige Antwort.
Beweisen könnte Er das ja vielleicht, da Er ja von der Fahrschule und auch von den Mitarbeitern Fotos gemacht hat und wahrscheinlich die auch auf seinem Rechner noch gespeichert hat. Er hatte mir die Fotos ja nur per USB-Stick gegeben.
Ich möchte einfach vermeiden das so etwas vor Gericht geht und Er damit durch kommen könnte. Und mein Kunde (Fahrschule) dann noch gegen Ihn aussagen muss oder involviert wird. Dann hätte ich diesen Kunden nach so einer Aktion verloren. Zudem wurde er ja von mir Honoriert ohne das er überhaupt eine geschriebene Rechnung eingereicht hat (Schwarzarbeit) und auch zu allem nicht Vertraglich festgehalten wurde.
Die Fotos habe ich jetzt komplett getauscht. Sprich es sind keine Fotos mehr vom Bruder meiner Ex auf der Webseite zu sehen.
Seit der erhaltenen E-Mail antwortet er nicht auf meine Anrufe.
Wie kann ich mich jetzt komplett von den Vorwürfen schützen, so dass es jetzt ein für alle mal aus der Welt geschafft ist und welche Optionen habe ich überhaupt gegen Ihn vorzugehen, falls es wirklich zur Anklage kommt.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Problem ist, das Sie nicht bzw. nur schwer beweisen können, dass Sie ihn bezahlt haben.
Eine Zeugenvernahme des Kunden können Sie verhindern, indem Sie bereitwillig zugeben, dass Sie die Bilder verwendet haben.
Ihre beste und wohl einzige Chance besteht darin, sich mit dem Fotografen über die Höhe der Zahlung zu vergleichen.
Wenn es zur Klage kommt, können Sie nur schwer gegen ihn vorgehen, da Sie eine mündliche Absprache und eine Barzahlung nicht bzw. nur schwer beweisen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt