29. April 2025
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09:23
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach summarischer Prüfung bestehen gute Erfolgsaussichten für die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Nachbarn.
Die Konstruktion des Carports war baurechtswidrig (fehlende Genehmigung, mangelhafte Statik, unzulässige Nutzung der Nachbargarage als Tragelement). Die Nutzung der Klinkervorsatzschale als tragendes Element ist bautechnisch unzulässig und haftungsrechtlich relevant.
Durch den eigenmächtigen Abriss wurde eine schuldhafte Eigentumsverletzung (Schaden an Ihrer Garage) verursacht. Der Nachweis ist durch ein bautechnisches Gutachten belegbar zu führen.
Die Schäden an der Garage sind kausal durch die rechtswidrige Bauweise und den unsachgemäßen Rückbau entstanden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung der Sanierung und Gutachtenerstellung ist dem Grunde nach gegeben.
Erforderlich ist, dass der Schaden gutachterlich dokumentiert wird. Eine sachverständige Begutachtung ist dringend zu empfehlen. Sie dient der gerichtsfesten Dokumentation des Zustands.
Ggf sollte direkt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren gemäß § 485 ZPO eingeleitet werden. Nach § 485 Abs. 2 ZPO kann ein solches Verfahren durchgeführt werden zur Erstellung eine schriftlichen Begutachtung eines Sachverständigen über u.a. [i]die Ursache eines Sachschadens, ferner den Aufwand für die Beseitigung eines Sachschadens[/i].
Ein rechtliches Interesse ist anzunehmen, weil die Feststellung des Gutachters die Nachbarn möglicherweise zum Einlenken bewegt und damit ein Rechtsstreit möglicherweise vermieden werden kann.
Wegen fortlaufender Störungen kann ein Unterlassungsanspruch geprüft werden, insbesondere bei wiederholten Übergriffen oder Eingriffen ins Eigentum. Ob hierfür die Voraussetzungen bereits vorliegen, müsste im Einzelnen geprüft werden.
Die fehlende Genehmigung des Carports stützt zusätzlich die Argumentation eines rechtswidrigen Zustands. Die fehlende Baulast und die eindeutige Rückmeldung des Bauamts bestätigen die Rechtswidrigkeit.
Sie sollten daher, angesichts der Höhe der im Raum stehenden Schadensersatzansprüche über einen zu beauftragenden Anwalt, ein selbständiges Beweisverfahren nach $ 485 ZPO einleiten sowie nach Erhalt der gutachterlichen Werte über den Kostenumfang entsprechende Forderungen an die Nachbarn stellen und bei Ablehnung eine Zahlungsklage einreichen lassen.
Mit freundlichen Grüßen